Hua Hin Skandi Real Estate
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THAILANDS BÖRSE
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1. Wirtschaftsgesetz für Ausländer
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Anmerkung: Das Handelsministerium hat ein Investitionsgesetz
für Ausländer (Foreign Investition Law - FIL) vorgeschlagen, das
bereits vom Ministerrat genehmigt wurde und sich zur Zeit in einem
parlamentarischen Genehmigungsverfahren befindet. Wenn es angenommen
wird, wird es das Wirtschaftsgesetz für Ausländer ersetzen.
A. Einführung
Ausländer in Thailand erhalten ihre Rechte vorwiegend von den Gesetzen
Thailands. Im Allgemeinen genießen Ausländer dieselben Grundrechte
wie thailändische Staatsbürger.
Einschränkungen auf den ausländischen Besitz von Handelsbanken,
Versicherungsgesellschaften, Handelsfischereien, Fluggesellschaften,
Transportgesellschaften, Export von Grunderzeugnissen, Bergbau und
anderen Unternehmen existieren unter verschiedenen Gesetzen. Außerdem
ist thailändische Teilnahme an bestimmten Aktivitäten erforderlich,
die von dem BOI gefördert werden.
B. Das Wirtschaftsgesetz für Ausländer
Das Wirtschaftsgesetz für Ausländer von 1972 dient vorwiegend dazu,
den Bereich der ausländischen Teilnahme an thailändischen Unternehmensaktivitäten
zu definieren und beschränken.
Ein "Ausländer" wird als eine natürliche Person oder eine
juristische Person definiert, die nicht thailändische Nationalität
hat. Dazu gehören:
* juristische Personen mit mindestens der Hälfte der Anteile des
Genossenschaftskapitals im Besitz von Ausländern oder juristischen
Personen, deren Kapitalbeitrag von Ausländern mindestens die Hälfte
des Gesamtkapitals ausmacht.
* Eine juristische Person, deren Aktionäre, Partner oder Mitglieder
mindestens zur Hälfte aus Ausländern bestehen, ungeachtet des Kapitalbeitrages,
der von den Ausländern investiert wird.
* Eine beschränkte Partnerschaft oder eine eingetragene gewöhnliche
Partnerschaft, wobei der geschäftsführende Partner Ausländer ist.
C. Unternehmen, die Vorschriften unterliegen
Unternehmen, die Aktivitäten aus Kategorien A, B oder C (siehe Verzeichnis
unten) des Wirtschaftsrechts für Ausländer sind, unterliegen gesetzlichen
Beschränkungen. Aktivitäten außerhalb des sichtbaren Bereiches des
Wirtschaftsrechts für Ausländer (Alien Business Law) schließen viele
Herstellungsindustrien, Miet- und Leihaktivitäten ein. Einige dieser
Unternehmen können Einschränkungen gemäß anderer thailändischer
Gesetze, Vorschriften und Praktiken unterliegen.
Unternehmen in Kategorien A und B sind für Ausländer gesperrt.
Ausländischen Firmen, die Förderungsvorrechte vom Investitionsausschuß
(Board of Investment) erhalten, wird erlaubt, in einem Unternehmen
der Kategorie B tätig zu sein.
Obwohl Unternehmen in Kategorie C offen bleiben, erlauben thailändische
Behörden Ausländern nur dann in dieser Kategorie zu arbeiten, wenn
sie überzeugt sind, daß solche Unternehmen nicht auch von einer
Organisation fachkundig betrieben werden kann, bei der die Mehrheit
der Anteile im Besitz von thailändischen Staatsbürgern ist.
Kategorie A - Für Ausländer gesperrt
- Landwirtschaftliche Unternehmen
* Reisanbau
* Salzgewinnung im Sinne der Herstellung, jedoch nicht als Salzbergwerke
- Handelsgeschäfte
* Inlandshandel in landwirtschaftlichen Produken
* Immobilien
- Dienstleistungen
* Buchhaltung
* juristische Dienste
* Architektur
* Werbung
- Makler oder Agenturen
* Versteigerungen
* Friseur- und Schönheitssalons
- Andere Unternehmen
* Baubetrieb
Kategorie B - Gesperrt für Ausländer, außer wenn vom BOI
gefördert
- Landwirtschaftliche Unternehmen
* Landbau
* Obstplantagen
* Tierhaltung, inklusive des Züchtens von Seidenraupen
* Bauholz
* Fischerei
- Industrie- und Handwerksunternehmen
* Reismühlen
* Herstellung von Reismehl
* Herstellung von Zucker
* Herstellung von Getränken, mit oder ohne Verschnitt von Alkohol
* Herstellung von Eis
* Herstellung von Medikamenten
* Kaltlagerung
* Holzverarbeitung
* Herstellung von Produkten aus Gold, Silber, Niello oder Bronze
* Herstellung von Gußformen für Buddhas und Herstellung von Almosenschüsseln
* Herstellung von Holzschnitzereien
* Herstellung von Lackwaren
* Herstellung von allen Arten von Streichhölzern
* Herstellung von Kalk, Zement oder Zementnebenprodukten
* Steinsprengung oder -vermahlung
* Herstellung von Sperrholz, Holzfurnier, Preßspanplatten oder
* Hartfaserplatten
* Herstellung von Kleidung oder Schuhen außer für den Export
* Druckerpressen
* Herausgabe von Zeitungen
* Seidenkämmen, Seidenweben oder Musterdrucken oder
* Seidenstoffe
* Herstellung von Produkten aus Seide, Seidenfäden oder Seidenkokons.
- Handelsgeschäfte
* Einzelhandel in allen Produkten außer denen, die unten in Kategorie
C aufgeführt werden.
* Verkauf von Bergbauprodukten außer solchen in Kategorie C
* Verkauf von allen Arten von Essen und Getränken außer solchen,
die in Kategorie C unten aufgeführt werden
* Verkauf von Antiquitäten, zeitgenössischem Antiquitäten oder Kunstwerken.
- Dienstleistungsunternehmen
* Reiseagenturen
* Hotelunternehmen außer Hotelverwaltung
* Geschäfte, die unter das Gesetz für dienstleistende Unternehmen
fallen
* Photographie, photographische Entwicklung und Abzüge
* Wäscherei
* Herren- und Damenschneiderei
- Andere Geschäfte
* Inländische Land-, Schiff- oder Flugtransportgesellschaften.
Kategorie C - Für Ausländer offen
- Handelsgeschäfte
* Inländischer Großhandel von allen Produkten außer denen, die oben
in Kategorie A aufgeführt werden.
* Export aller Produktarten
* Einzelhandel in Maschinerie, Ausstattungen und Werkzeugen
* Verkauf von Lebensmitteln und Getränken für die Förderung von
Tourismus
- Industrie- und Handwerksunternehmen
* Herstellung von Tierfutter
* Pflanzenölgewinnung
* Herstellung von Stick- und Strickprodukten inklusive Weben, Färben
und Musterdruck
* Herstellung Glasbehältern und Glühbirnen
* Herstellung von Geschirr
* Herstellung von Schreib- oder Druckpapier
* Steinsalzbergbau
* Bergbau
- Dienstleistungsunternehmen
* Außer jenen, die in Kategorie A und Kategorie B aufgeführt werden.
- Andere
* Andere Bautätigkeiten außer denen, die in Kategorie A aufgeführt
werden
Viele amerikanischen Unternehmen haben sich auf die Bestimmungen
des Vertrages für Freundschaft und ökonomische Verhältnisse zwischen
Thailand und den Vereinigten Staaten berufen, um Anspruch auf eine
Befreiung von diesem Gesetz zu machen. Der Vertrag legt fest, daß
den Staatsbürgern beider Länder wechselseitige nationale Behandlung
gewährt wird. Um diesen Schutz zu bekommen, müssen Amerikaner sich
gemäß des Vertrages eintragen lassen. Obwohl es auf dem Papier scheint,
daß der Vertrag selbstregulierend ist, erkennt die thailändische
Regierung den amerikanischen Bewerber nicht an, bis er seine amerikanische
Nationalität bewiesen hat.
D. Genehmigungen
Ein Ausländer, der in irgendeinem Unternehmen, das oben in Kategorie
C aufgeführt wird, berufstätig sein möchte, muß einen Antrag bei
der Abteilung für Unternehmensregistrierung einreichen. Er muß auch
eine Genehmigung - eine Unternehmenslizenz für Ausländer - vor Anfang
der Betriebsaktivitäten einholen. Genehmigungen sind für eine bestimmte
Zeit gültig und unterliegen den darin enthaltenen Bedingungen.
Ministerbeschlüsse gemäß Abschnitt 8 des Gesetzes und neuen Bekanntmachungen
der Abteilung legten die folgenden Standardbedingungen für Unternehmen
fest, die eine Unternehmensgenehmigung für Ausländer beantragen:
* Die Gesamtfinanzierung mittels Kredit, die im Unternehmen verwendet
wird, darf das Kapital, das im Besitz der Aktieninhaber, Partner
und Eigentümer des Unternehmens liegt, siebenmal überschreiten.
* Überweisungen aus dem Ausland dürfen nicht niedrigersein als
die Summe, die als Kapitalinvestition in Thailand deklariert wird.
* Die Anzahl der thailändischen und ausländischen Direktoren soll
im richtigen Verhältnis zum angegebenen Kapital sein.
* Mindestens eine Person, die für den Betrieb des Unternehmens
verantwortlich ist, muß ihren Wohnsitz im Königreich haben.
* Wenn die Genehmigung abläuft, soll der Anteil des Kapitals der
Aktieninhaber, Partner oder Unternehmenseigentümer, der im Besitz
von thailändischen Staatsbürgern liegt, nicht niedriger als der
Anteil sein, der im Besitz von Ausländern liegt.
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2. Arbeitsgenehmigungen
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Das Arbeitsgesetz für Ausländer, das 1973 verabschiedet wurde,
macht es für alle in Thailand berufstätigen Ausländer obligatorisch,
eine Arbeitsgenehmigung einzuholen, bevor sie im Königreich zu arbeiten
beginnen. Eine aktualiserte Version dieses Gesetzes, die 1978 übernommen
wurde, beschreibt die Ausstellungsverfahren für eine Arbeitsgenehmigung
und weist auch darauf hin, welche Berufe für Ausländer gesperrt
sind.
A. Ausnahmen
Das Gesetz erteilt Ausnahmen der Arbeitsgenehmigungverpflichtung
an Personen, die in den folgenden Berufen tätig sind:
* Mitglieder des diplomatischen Korps
* Mitglieder konsularischer Vertretungen
* Vertreter der Mitgliedländer und Beamte der Vereinten Nationen
und ihrer Spezialvertretungen.
* Persönliche Bedienstete, die aus dem Ausland kommen, um ausschließlich
für die Personen zu arbeiten, die in den oben erwähnten Kategorien
verzeichnet sind.
* Personen, die ihre Missionspflichten im Königreich gemäß einer
Vereinbarung zwischen der thailändischen Regierung und einer ausländischen
Regierung oder internationalen Organisation ausführen.
* Personen, die in das Königreich einreisen, um ihre Dienstpflichten
oder Missionen zum Vorteil der Ausbildung, der Kultur, der Kunst
oder des Sports auszuführen.
* Personen, die von der thailändischen Regierung eine Einreiseerlaubnis
erhalten haben, um ihre Dienstpflichten oder Missionen im Königreich
ausführen zu können.
B. Spezialfälle
Obwohl die meisten Ausländer eine Arbeitsgenehmigung beantragen
müssen und die Arbeit nicht beginnenkönnen bevor die Genehmigung
ausgestellt wird, erteilt das Arbeitsgesetz für Ausländer eine Sonderbehandlung
unter den folgenden Umständen:
* Dringende und notwendige Arbeit:
Eine Ausnahme von den Arbeitsgenehmigungspflicht wird einem Ausländer
gewährt, der nur für eine kurze Zeit in das Königreich einreist,
jedoch gemäß des Immigrationsgesetzes zum Zweck einer "dringenden
und notwendigen" Arbeit innerhalb einer Zeitspanne von nicht
länger als 15 Tagen. Jedoch darf ein solcher Ausländer nur arbeiten,
nachdem eine schriftliche Meldung auf dem vorgeschriebenen Forumular,
das von dem Ausländer unterschrieben wird und von seinem Arbeitgeber
gutgeheißen wird, beim Generaldirektor oder seinem Vertreter eingereicht
und genehmigt wird.
Ausländer, die gemäß dieser Behandlung berechtigt sind, dürfen
in Thailand mit jeder Art von Visum, inklusive eines Transitvisums,
einreisen. Der Ausdruck "dringende und notwendige Arbeit"
wird nicht ausdrücklich definiert, und deshalb unterliegt die Erteilung
dieser Art Ausnahme der Entscheidung der Verwaltung.
* Investitionsförderung
Ein Ausländer, der Erlaubnis ersucht, im Königreich gemäß des Investitionsförderungsgesetzes
arbeiten zu können, muß seinen Antrag für eine Arbeitsgenehmigung
innerhalb von 30 Tagen noch der Bekanntmachung des BOI, daß seine
Arbeitsposition genehmigt wurde, einreichen. Ein Ausländer in dieser
Kategorie darf genehmigte Arbeiten ausführen, während sein Antrag
bearbeitet wird.
C. Vorgehensweisen
Das Gesetz schreibt vor, daß ein Ausländer, der in Thailand berufstätig
ist, eine Arbeitsgenehmigung erwerben muß, bevor er mit seiner Arbeit
anfängt. Abschnitt 8 des Gesetzes legt fest, daß obwohl ein prospektiver
Arbeitgeber einen Antrag im Namen des Ausländers vor Arbeitsanfang
einreichen kann, die faktische Arbeitsgenehmigung nicht ausgestellt
wird, bis der Ausländer gemäß der Immigrationsgesetze in Thailand
eingereist ist und seine Arbeitsgenehmigung persönlich in Besitz
nimmt.
Die Genehmigung ist vorläufig nur für die Dauer seines Nicht-Einwanderervisums
gültig. Die Arbeitsgenehmigung kann gemäß des erneuerten oder verlängerten
Visums verlängert werden. Für Ausländer, die eine Niederlassungsurkunde
für Thailand haben, kann die Arbeitsgenehmigung jährlich verlängert
werden. Das Arbeitsamt, einer nachfolgenden Verlängerung vorbehaltlich,
gewährt grundsätzlich eine einjährige Anfangsdauer der Arbeitsgenehmigung.
Eine Arbeitsgenehmigung muß vor dem Ablaufsdatum verlängert werden,
sonst verfällt sie.
Bewerber für Arbeitsgenehmigungen dürfen in das Königreich nicht
als Touristen oder Durchreisende einreisen.
D. Benötigte Dokumentate
Die folgenden Dokumente müssen dem Arbeitsgenehmigungsantrag angeheftet
werden:
* für nicht-permanente Einwohner: Ein gültiger Reisepaß mit einem
Nicht-Einwanderervisum (außer für WP 3 Anträge)
* für permanente Einwohner: Ein gültiger Reisepaß, Niederlassungsgenehmigung
und Ausländerbuch (außer für WP 3 Anträge)
* Beweisstücke der Ausbildungsqualifikationen des Bewerbers und
Empfehlungsbriefe von ehemaligen Arbeitsgebern, die detailliert
die ehemalige Arbeitsstelle, Pflichten, Leistungen, Ort und Dauer
der Arbeitsstelle des Bewerbers beschreiben. Wenn die Dokumente
in einer anderen Sprache als Englisch sind, muß eine Übersetzung
auf Thailändisch, die von einer thailändischen Botschaft (wenn im
Ausland) oder dem Außenministerium (wenn in Thailand) beglaubigt
wurde, angeheftet werden.
* Ein aktuelles ärzliches Zeugnis von einem erstrangigen Arzt mit
Lizenz in Thailand, das bestätigt, daß der Bewerber nicht geisteskrank
ist und daß er nicht an Lepra, akuter Tuberkulose, Elephantiasis,
Drogenabhängigkeit oder habituellem Alkoholismus leidet (außer für
WP 7 Anträge).
* Drei Paßfotos, 5 x 6 cm, schwarz-weiß oder Farbe, mit Vorderansicht,
barhäuptig und nicht länger als sechs Monate vor Einreichen des
Antrages aufgenommen.
* Wenn der Antrag von einer anderen Person eingereicht wird, muß
eine gültige Vollmacht in der vorgeschriebenen Form mit einer 10-Baht
Gebührenmarke angeheftet werden.
* Auf dem Antragsformular muß die "Arbeitsplatzbeschreibung"
mit einer detaillierten Beschreibung über die Art der Position,
die ausgeführt wird, über die Verhältnisse dieser Stelle zu anderen
Personen und über Materialien, die in der Arbeit verwendet werden
(zusätzliches Papier kann bei Bedarf angeheftet werden), ausgefüllt
werden.
* Wenn die Arbeitstelle, für die eine Genehmigung beantragt wird,
einer Lizenz gemäß eines bestimmten Gesetzes unterliegt, zusätzlich
zum Berufsgesetz für Ausländer, muß eine Fotokopie dieser Lizenz,
(z.B. Lehrerlizenz, Arztlizenz, Presseausweis der Abteilung für
Öffentlichkeitsarbeit, Missionärsurkunde des Amtes für Religion,
usw.) angeheftet werden.
* Wenn der Bewerber mit einem/einer thailändischen Staatsbürger(in)
verheiratet ist, müssen Original und Photokopien der folgenden Dokumte
vorgelegt werden:
- Heiratsurkunde, Ausweis des Ehegatten/der Ehegattin, Geburtsurkunden
der Kinder, Haushaltsregistrierungsurkunde, sowie eine Fotokopie
jeder Seite des Reisepasses des Bewerbers.
* Wenn die Arbeitsstelle, für die eine Genehmigung beantragt wird,
nicht in Bangkok liegt, soll der Antrag beim betreffenden Provinzarbeitsamt
eingereicht werden. Wenn es kein Arbeitsamt gibt, kann der Antrag
beim Provinzrathaus eingereicht werden.
* Nach Bedarf zusätzliche Bescheinigungen. Es kann nötig sein,
einige oder alle Dokumente ins Thai zu übersetzen.
E. Genehmigte Aktivitäten
Thailändisches Gesetz verbietet Arbeitgebern Ausländer anzustellen,
um eine andere Funktion als in der Arbeitsgenehmigung des Ausländers
beschrieben, auszuüben. Arbeitsgeber müssen alle Veränderungen der
Arbeitstelle, Verlegungen, oder Kündigungen der angestellten Ausländer
innerhalb von 15 Tagen eines solchen Ereignisses berichten. Im Fall
einer Kündigung muß der Ausländer seine Arbeitsgenehmigung bei der
Arbeitsbehörde in Bangkok bei der Berufsabteilung für Ausländer
oder wenn sie sich in einem provinziellem Gebiet befinden, dem provinziellen
Arbeitsamt, abgeben. Geschieht dies nicht, können sie mit einer
Geldstrafe von bis zu 1 000 Baht bestraft werden.
Ein Ausländer, der ohne eine Arbeitsgenehmigung Arbeit verrichtet
oder die Bedingungen seiner Arbeitstelle, wie sie in seiner Genehmigung
festgelegt werden, verletzt, kann mit einer Freiheitsstrafe von
bis zu drei Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 5 000 Baht,
oder beidem bestraft werden. Ausländer, die Arbeit aufnehmen, die
ihnen durch eine Königliche Anordnung verboten ist (siehe unten),
können mit einer Freiheitstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe
zwischen 2 000 und 100 000 Baht, oder beidem bestraft werden.
Ein Arbeitgeber, der einem Ausländer erlaubt, in seiner Organisation
ohne eine Arbeitserlaubnis zu arbeiten oder die Vorschriften verletzt,
die in der Genehmigung beschrieben sind, kann mit einer Freiheitstrafe
von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 60 000 Baht
oder beidem bestraft werden.
Inhaber einer Arbeitserlaubnis müssen eine Erlaubnis einholen,
bevor sie ihren Beruf und/oder ihren Arbeitsplatz ändern. Eine Veränderung
des Standortes des Arbeitgebers oder der Wohnadresse des Inhabers
der Arbeitserlaubnis muß ordnungsgemäß in der Arbeitsgenehmigung
von den Arbeitsbehörden gutgeheißen werden. Das Arbeitsgesetz für
Ausländer verbietet dem Ausländer nicht, in mehr als einem Bereich
oder für mehr als einen Arbeitsgeber Arbeit zu verrichten.
F. Eingeschränkte Berufe
Eine Königliche Anordnung von 1973 listete 39 Tätigkeiten und Berufe
auf, die für Ausländer gesperrt sind. Diese Liste ist mehrere Male
durch nachfolgende Königliche Anordnungen abgeändert worden. Die
letzte stammt von 1979.
* ungelernte Arbeit
* Arbeit in der Landwirtschaft, Tierzucht, Forstwirtschaft, Fischerei
oder allgemeiner Bauernhofaufsicht
* Maurerei, Zimmerei oder andere Bauarbeit
* Holzschnitzerei
* Fahren von Kraftfahrzeugen oder nicht-motorisierten Frachtführern,
außer das Steuern von internationalen Flugzeugen
* Bedienungspersonal
* Versteigerung
* Aufsicht, Rechnungsprüfung oder Dienstleistungen in Buchführung,
außer für gelegentliche internationale Rechnungsprüfung
* Schmucksteinschneiden und Polieren
* Haarschneiden, Haarpflege und Kosmetikarbeit
* Handweberei
* Mattenweben oder die Herstellung von Waren aus Ried, Rotang, Kenaf,
Stroh oder Bambuspulp
* Herstellung von Faserpapier mit der Hand
* Herstellung von Lackwaren
* Herstellung von thailändischen Musikinstrumenten
* Herstellung von Niellowaren
* Goldschmied, Silberschmied und andere Edelmetallarbeiten
* Herstellung von Bronzewaren
* Herstellung von thailändischen Puppen
* Herstellung von Matrazen und gepolsterten Decken
* Herstellung von Almosenschüsseln
* Herstellung von Seidenprodukten mit der Hand
* Herstellung von Buddha-Abbildungen
* Herstellung von Messern
* Herstellung von Regen- und Sonnenschirmen aus Papier oder Stoff
* Herstellung von Schuhen
* Herstellung von Kopfbedeckungen
* Maklergesellschaften oder Agenturarbeit, außer in internationalen
Geschäften
* Damenschneiderei
* Geschirr oder Keramik
* Herstellung von handgemachten Zigaretten
* juristische Dienstleistungen
* Büro- oder Sekretariatsarbeit
* Aufspulen und Weben von Seide mit der Hand
* Schriftsetzen von Thai Schriftzeichen
* Straßenstände
* Touristenreiseführer oder Touren-organisierende Agenturen
* Architekturarbeit
* Arbeit im Bauingenieurwesen
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3. Visa und Immigrationsgesetz
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Alle Personen, außer denen in Transit oder Staatsbürger bestimmter
Länder, müssen ein Visum einholen, um in Thailand einzureisen. Ausländische
Staatsbürger, die die Absicht haben, sich in Thailand aufzuhalten,
um zu arbeiten oder Betriebstätigkeiten auszuführen, müssen den
Visumverpflichtungen sowie den Verpflichtungen eine Arbeitserlaubnis
einzuholen, nachkommen.
A. Visa-Kategorien
Das Immigrationsgesetz von 1979, das 1980 abgeändert wurde, legt
die folgenden Visa-Kategorien fest:
* Touristen
* Durchreisende Besucher
* Einwanderer
* Quotenfreie Einwanderer
* Nicht-Einwanderer
Staatsbürger der meisten Länder erhalten ein 30-tägiges Visum,
ohne daß sie vorher ein Visum von einer thailändischen Botschaft
oder Konsulat anfragen müssen, außer für denjenigen, die zu einem
90-tägigen Visum berechtigt sind. Staatsbürger von einigen Ländern,
die zu einem 30-tägigen Visum berechtigt sind, können von den Immigrationsbeamten
ersucht werden, eine weiterführende Fahrkarte vorzulegen, um nachzuweisen,
daß sie das Königreich innerhalb von 30 Tagen verlassen werden.
Touristen:
Touristenvisa sind am Anfang für 60 Tage gültig und sind verbehaltlich
der Entscheidung der Immigrationsabteilung verlängerbar. Verlängerungen
werden normalerweise für Zeiträume von nicht mehr als 30 Tagen pro
Anfrage gewährt.
Durchreisende Besucher:
Ausländern, die ein Transitvisum von einer thailändischen Botschaft
oder Konsulat erhalten haben, wird ein 30-tägiger Aufenthalt im
Königreich gewährt. Verlängerungen des Aufenthaltes werden normalerweise
für Zeiträume zwischen 7 und 10 Tagen gewährt.
Anmerkung: Inhabern von Transit-, Besuchertransit- und Touristvisa
ist es nicht erlaubt, in Thailand zu arbeiten.
Quotenfreie Einwanderer:
Diese Kategorie betrifft unter anderen ehemalige Einwohner, die
ihre Niederlassungsgenehmigungen verloren haben, aber eine neue
Genehmigung beantragt haben und einen überzeugenden Grund angegeben
haben, um diese Art Visum gewährt zu bekommen.
Mitglieder des diplomatischen oder konsularischen Korps, Ausländer,
die nach Thailand kommen, um mit der Genehmigung der thailändischen
Regierung ihre Dienstpflichten auszuführen, Ausländer, die in Thailand
ihre Dienstpflichten gemäß einer Vereinbarung zwischen der thailändischen
Regierung und einer ausländischen Regierung ausführen, Direktoren
internationaler Organisationen oder Agenturen, die in Thailand betriebstätig
sind und Unterstützungsberechtigte der obener wähnten Personen,
inklusive persönliches Dienstpersonal der Mitglieder des diplomatischen
Korps, sind von den normalen Visumverpflichtungen dieses Gesetzes
befreit.
B. Nicht-Einwanderer Visum
Ausländer, die einen längeren Aufenthalt planen, oder solche, die
nach Thailand kommen, um zu arbeiten, müssen Nicht-Einwanderer Visa
für alle Familienmitglieder einholen, bevor sie in das Königreich
einreisen. Es gibt verschiedene Kategorien von Nicht-Einwanderer
Visa, wie: Geschäftsvisum Kategorie (B); Visum für Unterstützungsberechtigte
Kategorie (O); Investitionen die den Bestimmungen der Investitionsförderungsgesetze
unterliegen (BOI IB); diplomatische und konsularische Visa Kategorie
(D); Ausführung der Dienstpflichten mit den Massenmedien (M); Ausführung
von qualifizierter oder Expertenarbeit (EX); Investitionen (mit
der Übereinstimmung der betreffenden Ministerien und Abteilungen)-(Kapitalinvestition
IM); Studie oder Beobachtung (ED).
Vorteile eines Nicht-Einwander-Visums sind:
* Berechtigung des Inhabers, ein Wiedereinreisevisum nach Thailand
bei der Immigrationsabteilung in Bangkok zu beantragen
* Vorbehaltlich der Vorschriften der Immigrationsbehörde, Berechtigung
des Inhabers, eine Niederlassungsgenehmigung in Thailand zu beantragen
* Berechtigung des Inhabers auf die Ausstellung einer Arbeitsgenehmigung
* Berechtigung während der Bearbeitung eines Jahresvisums auf eine
vorübergehende Visumverlängerung
Ausländern wird geraten, den Regelungen jeder Visumkategorie streng
nachzukommen. Sie müssen jede Anschrifts- oder Standortveränderung
der örtlichen Polizei innerhalb von 24 Stunden melden.
Außerdem müssen Ausländer, die sich in Thailand für länger als
90 aufeinanderfolgende Tage aufhalten, ihre Anschrift bei der Immigrationsbehörde
alle 90 Tage angeben. Diese Anforderung gilt für alle Ausländer,
inklusive Inhaber von Arbeitsgenehmigungen und langfristigen Visa.
Versäumnis kann in erheblichen Strafen resultieren.
Transit, Besucher-Transit, Touristen und Nicht-Einwanderer Visa
werden nur für die folgenden Zwecke und Dauer ausgestellt:
* Diplomatische oder konsularische Vertretungen (Dauer nach Bedarf)
* Offizielle Vertretungen (Dauer nach Bedarf)
* Tourismus (90 Tage)
* Sportereignisse (30 Tage)
* Geschäftliche Zwecke (ein Jahr)
* Eine Investition, die Autorisation von den betreffenden Regierungsbeamten
erhalten hat(zwei Jahre)
* Investitionen oder andere Geschäfte in Verbindung mit einer Investition
gemäß des Investitionsförderungsgesetzes (wie vom BOI festgelegt)
* Transit (30 Tage)
* Die Aufsichtsperson oder Besatzung eines Transportmittels, das
einen Hafen oder andere Örtlichkeit des Königreichs anfährt (30
Tage)
* Arbeit als ein qualifizierter Arbeiter oder Spezialist (ein Jahr).
Auf Anfrage von Anlegern hat das BOI die Einrichtung eines zentralen
Servicezentrums für Visa und Arbeitsgenehmigungen vorgenommen. Durch
Zusammenarbeit mit der Immigrationsbehörde und dem Arbeitsministerium
kann das Zentrum Anträge oder Verlängerungen für Visa und Arbeitsgenehmigungen
innerhalb von drei Stunden bearbeiten, wenn richtige und vollständige
Papier vorgelegt werden.
Außerdem bearbeitet das Zentrum andere Angelegenheiten, inklusive
der Ausstellung von mehrfachen Einreisestempeln, Veränderungen der
Visumkategorie (z.B. von Touristen oder Transit auf Nicht-Einwanderer)
und der Entrichtung von Geldstrafen.
Das zentrale Servicezentrum befindet sich in 207 Rachadapisek Road,
3. Stock, Bangkok 10310. Es ist auch telefonisch erreichbar unter:
(66) (2) 693-9333-9 (fax: 693-9340).
Arbeitsgenehmigungen, die für die Dauer des Visums gültig sind,
müssen jedes Jahr verlängert werden. Wenn eine Einzelperson eine
Visumverlängerung beantragt, muß er oder sie belegen können, daß
die Einkommensteuer für das vorige Jahr schon bezahlt ist.
Ausländer können auch unter bestimmten Bedingungen, wie Investitionen
in einem Unternehmen oder einer Eigentumswohnung, dauerhafte Niederlassungsgenehmigungen
für Thailand beantragen. Der Antrag kann entweder beim BOI oder
der Immigrationsbehörde eingereicht werden.
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4. Internationale Bankeinrichtungen
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A. Internationale Bankeinrichtungen in Bangkok
Am 16. September 1992 legten das Finanzministerium und die Bank
of Thailand Regeln und Bedingungen für Handelsbanken fest, die internationale
Bankeinrichtungen in Thailand betreiben möchten. Die Jahresgebühr
für Teilnehmer beträgt 500 000 Baht.
Eine Handelsbank, die eine Lizenz bekommt, darf die folgenden Betriebstätigkeiten
der internationalen Bankeinrichtungen (international banking facilities
- IBF) ausführen:
* Offshore Darlehen
- Einlagen annehmen oder Geld aus dem Ausland in ausländischen Währungen
von ausländischen natürlichen Personen oder juristischen Personen
leihen, die keine Niederlassung in oder keine Geschäfte mit Thailand
haben. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn man Geld von ausländischen
Banken erhält, die ein Zweigstelle oder ein Vertretungsbüro in Thailand
haben, von ausländischen Zweigstellen thailändischer Handelsbanken
und vom Finanzministerium, von der Bank of Thailand, oder vom Ausgleichfonds
(Exchange Equalization Funds). Diese ausländischen Währungen dürfen
im Ausland, anderen IBF-Geschäften, dem Finanzministerium der Bank
of Thailand und dem Ausgleichfonds geliehen werden.
- Einlagen annehmen oder Geld von Offshore-Bahtfonds von Offshore-Banken,
von ausländischen Zweigstellen thailändischer Handelsbanken und
von anderen IBF-Geschäften leihen. Diese Fonds dürfen ausländischen
Banken, ausländischen Zweigstellen thailändischer Handelsbanken,
oder anderen IBF-Geschäften geliehen werden.
* Inländische Darlehen
- Einlagen annehmen oder Geld aus dem Ausland in ausländischen Währungen
von ausländischen natürlichen Personen oder juristischen Personen,
die keine Niederlassung in oder keine Geschäfte mit Thailand haben,
von ausländischen Zweiggeschäften thailändischer Handelsbanken und
von anderen IBF-Geschäften leihen, um ausländische Währungen in
Thailand als Darlehen zu geben. Jedoch müssen jede Abhebung und
jede Auszahlung nicht weniger als US$2 000 000 betragen. Ausnahmen
hiervon findet man in den folgenden zwei Fällen, wobei die Minimalauszahlung
US$500 000 beträgt:
* Ein Exporteur, der Einkommen aus dem Export erhält, das mehr
als 50 % seines Gesamteinkommens des letzten Abrechnungszeitraums
ausmacht.
* Ein Exporteur, der Güter und Dienstleistungen anbietet, die einem
anderen Exporteur, der der obengenannten Bedingung nachkommt, verkauft
werden.
* Andere verwandte Geschäfte
- Gekreuzte Währungstransaktionen mit Kunden in Übersee, anderen
IBF-Geschäften, der Bank of Thailand, dem Finanzministerium, dem
ausländischen Ausgleichfonds, Banken, die eine Lizenz gemäß der
ausländischen Divisenkontrollgesetze haben, oder inländischen Kunden,
denen solche IBF-Geschäfte ausländische Währungen geliehen haben.
- Die Annahme oder Garantie, gegen Schulden in ausländischen Währungen
versichern, in dem Fall, daß:
* Die Bank eine Lizenz gemäß der ausländischen Divisenkontrollgesetze
hat; oder
* Die Beteiligten außerhalb Thailands wohnhaft sind.
- Alle Angelegenheiten, die mit Kreditbriefen zu tun haben, d.h.
in Fällen, in denen der Käufer, mit dem Kreditbrief, und der Verkäufer,
mit der Vertriebsvereinbarung, der betreffenden Güter beide im Ausland
wohnhaft sind und die betreffenden Güter, die in der Vereinbarung
erwähnt werden, noch nicht aus Thailand ausgeführt oder in Thailand
eingeführt worden sind.
- Syndizierte Darlehen in ausländischen Währungen an diejenigen,
die solche Darlehen benötigen, beschaffen oder ermöglichen.
* Andere unverwandte Geschäfte
Handelsbanken, die eine Lizenz haben, um IBF-Geschäfte zu unternehmen,
dürfen auch:
- Nachrichten, finanzielle und allgemeine ökonomische Information
bekannt geben
- Investitionsprojekte vorbereiten oder analysieren
- beim Kauf, Fusion oder Unternehmensintegration von Unternehmen
beraten
- Finanzielle Beratungen ausführen und
- Schuldtitel, die für den Verkauf im Ausland ausgestellt sind,
arrangieren oder fest übernehmen. Wenn die Schuldtitel von Thailand
aus ausgestellt werden, müssen diese zusammen mit einem IBF-Geschäft
einer in Thailand eingetragenen Handelsbank unternommen werden.
Jedoch müssen diese Aktivitäten von den Konten des IBF-Geschäftes
getrennt bleiben - als ob die Handelsbank eine getrennte juristische
Person wäre.
B. Bedingungen für die Teilnahme an BIBF
Die Bank of Thailand setzt fest, daß der IBF von anderen Bankgeschäften
getrennt bleiben muß - als ob er eine getrennte juristische Person
wäre. Außerdem muß ein IBF-Unternehmen, das Offshore-Darlehen gewährt,
von einem IBF-Unternehmen, das inländische Darlehen gewährt, getrennt
bleiben. Ein IBF-Geschäft für inländische Darlehen darf keine Fonds
an Offshore-Konten überweisen oder für Offshore-Konten betreiben.
Kunden des IBF sind verpflichtet ihren gesetzlichen Namen, Anschrift
und Postangaben bekannt zu geben. Die Namen der Konten müssen den
gesetzlichen Namen der Kunden entsprechen.
Steuervorrechte für Teilnehmer
des BIBF
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Körperschaftssteuer
(% des Netto-Einkommens)
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Unternehmenssteuer
(% der Einnahmen)
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Quellen-
besteuerung
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Gewinnrimessen-Steuer
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Stempelgebühren
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BIBF
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Aus-Aus (Out-Out)
Aus-Ein
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10%
10%
|
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10%*
|
10%
|
Nein
Nein
|
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Andere IBF
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10%**
|
|
N/V
|
10%
|
Nein
|
|
Andere
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30%
|
3.3% oder 10% MwSt
|
N/V
|
10%
|
Nein
|
|
Handels-
Banken
|
30%
|
3.3% oder 10% MwSt
|
10% oder 15%
|
10%
|
Ja
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* Befreiung von Quellenbesteuerung auf Zinsen für 'Out-In' (Aus-Ein),
die an staatliche Unternehmen geliehen sind
** Befreiung von Besteuerung auf Gebühren auf Out-Out (Aus-Aus)
Darlehenssyndizierung, wenn:
- Mindestens drei BIBFs an derselben Sydizierung teilnehmen
- Die meisten Betriebstätigkeiten in Thailand ausgeführt werden
- Wenn es nur einen Arrangeur - ein BIBF ist der Arrangeur -
gibt, oder wenn es mehr als einen Arrangeur gibt und mindestens
die Hälfte der Arrangeure BIBFs sind
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5. Devisenkontrollen
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Das Devisenkontrollgesetz, B.E. 2485 (A.D. 1942), wie abgeändert,
regelt alle Angelegenheiten ausländischer Devisen. Im allgemeinen
werden alle Angelegenheiten ausländischer Devisen von der Bank of
Thailand reguliert und erfordern deren Erlaubnis. Seit dem 22. Mai
1990 wurde jedoch die ausländische Devisenkontrolle von der Bank
of Thailand relativ erleichtert. Zur Zeit können bestimmte Transaktionen
in Thai Baht oder einer ausländischen Währung nahezu ohne Einschränkung
ausgeführt werden und nur einige davon benötigen die Erlaubnis von
der Bank of Thailand.
A. Einfuhr von Fonds
* Nicht-Einwohner
Einzelpersonen im Transit dürfen normalerweise ausländische Währung
und Wertpapiere in Thailand unbegrenzt einführen. Sie dürfen alle
ausländische Währung, die sie eingeführt haben, anstandslos und
unbegrenzt wieder ausführen. Einzelpersonen im Transit dürfen jedoch
nicht mehr thailändische Währung als 50 000 Baht pro Person ausführen,
außer für Reisen in die Nachbarländer Thailands (d.h. Myanmar, Laos,
Kambodscha, Malaysia und Vietnam), wobei ein Betrag von nicht mehr
als 500 000 Baht erlaubt wird. Es gibt keine Einschränkung auf den
Betrag thailändischer Währung, der in das Land eingeführt werden
kann.
* Einwohner:
Es gibt keine Einschränkung auf den Betrag ausländischer Währung
oder Wertpapiere, den ein Einwohner in Thailand einführen darf.
Es muß jedoch alle Währung und Wertpapiere für Thai Baht verkauft
oder gewechselt werden. Sie können auch in ein Fremdwährungskonto
einer zugelassenen Handelsbank innerhalb von sieben Tagen nach Empfang
oder dem Datum der Einreise eingezahlt werden.
* Anleger
Es gibt keine Einschränkung auf die Einfuhr ausländischer Währung,
wie Investitionsfonds, Offshore-Darlehen usw. Solche ausländische
Währung muß jedoch für Thai Baht verkauft oder gewechselt werden.
Sie können auch in ein Fremdswährungskonto einer zugelassener Handelsbank
innerhalb von sieben Tagen nach Empfang oder dem Datum der Einreise
eingezahlt werden.
Ein Antragsforumlar F.T. 3 oder F.T. 4 muß bei einer zugelassenen
Bank für jede Transaktion eingereicht werden, die einen Verkauf,
einen Wechsel oder eine Einlage einer solchen ausländischen Währung,
von mehr oder genau US$5 000 darstellt.
B. Rückführung von Fonds
Die Rückführung von Investitionsfonds, Dividenden und Gewinnen,
sowie von Darlehens-Rückzahlungen und Entrichtungen von Zinsen darauf,
darf nach Abzug aller anwendbaren Steuern, anstandslos durchgeführt
werden. Gleichermaßen dürfen Schuldscheine und Auslandswechsel ohne
Einschränkungen ins Ausland geschickt werden.
C. Ausländische Devisen in Geschäftstransaktionen
* Fremdswährungskonten thailändischer Einwohner
Thailändischen Einzelpersonen und juristischen Personen in Thailand
wird es erlaubt, Fremdswährungskonten unter den folgenden Bedingungen
zu unterhalten:
1. Die Konten werden mit zugelassenen Banken in Thailand
eröffnet, und die Einlagen stammen aus dem Ausland oder von Darlehen
in ausländischer Währung von Bangkoks Internationalen
Bankeinrichtungen ( Bangkok International Banking Facilities - BIBF).
2. Der Einzahler muß nachweisen, daß seine Schuldverpflichtungen
in ausländischer Währung an Personen im Ausland, zugelassene Banken,
die Export- und Importbank von Thailand, oder die Industrielle Finanzgesellschaft
Thailands (Industrial Finance Corporation of Thailand) innerhalb
drei Monate nach Einzahlungsdatum geleistet werden müssen.
Der Einzahler darf nicht mehr als den Betrag der obenerwähnten Schuldverpflichtungen
einlegen.
3. Die Einlage ausländischer Banknoten und Münzen darf US$2 000
pro Tag nicht übersteigen.
4. Schuldposten auf den Konten werden erlaubt, um externen Schuldverpflichtungen
nachzukommen oder um bei zugelassenen Banken in Baht gewechselt
zu werden, wenn unterstützende Beweise vorgelegt werden.
5. Die Gesamtsumme der täglichen Zahlungsrückstände für alle Konten
darf nicht mehr als US$5 000 000 für eine juristische Person und
US$500 000 für eine Einzelperson sein.
* Fremdswährungskonten für nicht-thailändische Einwohner
Nicht-Einwohner können Fremdswährungskonten bei zugelassenen Banken
in Thailand eröffnen und unterhalten. Die Einlagen müssen aus Fonds
im Ausland stammen. Saldos solcher Konten dürfen ohne Einschränkung
überwiesen werden.
* Bankkonten für Nicht-Einwohner
Nicht-Einwohner dürfen ein Konto bei jeder zugelassenen Bank in
Thailand eröffnen. Sie dürfen das Konto anstandslos für das Folgende
benntzen:
1. Einnahmen aus dem Verkauf ausländischer Währung, die aus dem
Ausland kommen, oder ausländischer Währungen von den Fremdswährungskonten
des Nicht-Einwohners sind.
2. Beträgen, die von Baht-Konten anderer Nicht-Einwohner überwiesen
werden
3. Schuldverpflichtungen zwischen Einwohnern und Nicht-Einwohnern.
* Importe
Importeure dürfen anstandslos Devisen kaufen oder von ihren eigenen
Fremdswährungskonten abheben, um Importzahlungen zu leisten. Importeure
brauchen keine Erlaubnis von der Bank of Thailand, müssen jedoch
das Formular F.T. 2 zusammen mit dem Frachtbrief beim Zollamt einreichen,
wenn sie Güter einführen, die auf mehr als 500 000 Baht (oder Äquivalent)
pro Transaktion eingeschätzt werden.
* Exporte
Exporte werden von allen Deviseneinschränkungen befreit. Einnahmen
aus Exporten, die auf mehr als 500 000 Baht pro Transaktion (oder
Äquivalent) eingeschätzt werden, müssen jedoch innerhalb von 120
Tagen nach Ausfuhr empfangen und an eine zugelassene Bank übergeben
werden, oder auf ein Fremdswährungskonto einer zugelassenen inländischen
Bank innerhalb von sieben Tagen nach Empfang eingezahlt werden.
* Unsichtbare Transaktionen
Die Rimesse von Beträgen, die an Nicht-Einwohner ordnungsgemäß bezahlt
werden müssen, wird für Sachen von nicht-kapitaler Art erlaubt,
z.B. Dienstleistungsgebühren, Zinsen, Dividenden, Gewinne, und Gewinnanteile,
vorausgesetzt, daß zusätzliche Dokumente bei der zugelassenen Bank
vorgelegt werden. Reiseausgaben oder Ausbildungskosten der Einwohner
werden auch anstandslos erlaubt, wenn erklärende Nachweise vorgelegt
werden. Einnahmen von unsichtbaren Transaktionen müssen einer zugelassenen
Bank übergeben oder auf ein Fremdswährungskonto einer zugelassenen
Bank in Thailand innerhalb von sieben Tagen des Empfangs eingezahlt
werden.
* Gold
Einwohner dürfen in Goldschmuckwaren, Goldmünzen und Goldbarren
auf dem Inlandsmarkt handeln. Die Ein- und Ausfuhr von Gold, anders
als Schmuckwaren, wurde im August 1999 von der Lizenzkontrolle befreit,
die früher vom Finanzministerium auferlegt wurde.
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6. Die Börse Thailands
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Die Börse Thailands (The Stock Exchange of Thailand - SET) ist
die primäre Börse in Thailand. Sie wurde in 1974 errichtet und wird
von einem Gouverneursrat beaufsichtigt. Der Gouverneursrat besteht
aus 11 Gouverneuren. Fünf Gouverneure werden vom Börsenausschuß
(Securities und Exchange Commission - SEC) ernannt, fünf werden
von den SET Mitgliedsunternehmen gewählt, und ein Vollzeit-Präsident
wird vom Rat ernannt. Der Präsident dient von Rechts wegen auch
als Mitglied des Ausschusses.
Die SET begutachtet Anträge von Unternehmen, die zur Börse zugelassen
werden möchten und stellt sicher, daß Bewerber allen Bedingungen
nachkommen und daß sie die richtige Dokumentation einreichen. Die
SET hat auch Vorschriften zur Preisgabe von Informationen für zugelassene
Unternehmen festgesetzt und überwacht selbst alle Handelsaktivitäten
der eingetragenen Wertpapiere. Die Vorschriften der Börse legen
ein strenges Verbot für alle Insiderhandlungen und Preismanipulationen
der zugelassenen Wertpapiere fest.
Netto-Clearing und Bucheintragsbezahlungen sind Dienste, die vom
Thailand Securities Depository Co., Ltd. (TSD), einer Tochtergesellschaft
von der SET, angeboten werden.
Die SET bietet eine breite Auswahl von Eigenkaptial- und Schuldscheinen
an. Unter zugelassene Wertpapiere werden Stammaktien, Vorzugsaktien,
Obligationen und Schuldscheine, Optionscheine, gedeckte Optionscheine
und Anteilscheine miteingerechnet.
A. SET Mitglieder
Zur Zeit hat die SET 50 Maklerplätze. Es gibt auch 27 aktive Mitglieder
der Börse. Mitgliedsunternehmen müssen Effektenunternehmen sein,
die vom Finanzministerium zugelassen sind, um den Effektenhandel
in der Kategorie Effektenmakler auszuführen.
B. SET gelistete Unternehmen
Alle zugelassenen Unternehmen sind Aktiengesellschaften. Wenn ein
Unternehmen zum SET zugelassen wird, darf es nicht nur Entwicklungskapital
in Anspruch nehmen, auch Anteilinhaber können Nutzen aus der Investitionsliquidität
ziehen und Dividendeneinkommen genießen, als ein Resultat von Einnahmen
oder Gewinnzuwachs der Unternehmen, in denen sie investieren.
C. Einschränkungen ausländischer Anteile
Der Ministerrat Thailands hat vor kurzem eine neue Regierungsvorlage
genehmigt, die die ausländischen Teilnahmeeinschränkungen in bestimmten
Industrien erleichtert. Sein Ziel ist es, ausländischen Investoren
zu erlauben, Mehrheitsanteile ohne Einschränkungen in thailändischen
Unternehmen zu besitzen, abhängig von bestimmten Kriterien, die
auf einige Sektoren oder Industrien zutreffen.
Gemäß früherer gesetzlicher Änderungen wurden die Einschränkungen
auf ausländisches Eigentum von Effektengesellschaften, unter einer
Anzahl von Bedingungen, erleichtert. Darunter unter anderem, wenn
ein neuer ausländischer Besitzer mindestens 500 Millionen Baht in
eine Effektengesellschaft investiert. Ein solcher Geldbetrag enthält
Fonds, die in die Effektengesellschaft innerhalb eines Zeitraums
von einem Jahr vor dem Datum, an dem die Erlaubnis des Handelsministeriums
beantragt wird, eingebracht werden. Diese Summe muß auch für einen
Mindestzeitraum von drei Jahren erhalten bleiben. Ein ausländischer
geschäftsführender Direktor muß mindestens 60 Tage des Jahres in
Thailand wohnhaft sein.
Richtlinien für Kapitaleinlagen in Finanzinstituten
Das Finanzministerium und die Bank of Thailand machten vor kurzem
Maßnahmen bekannt, daß Handelsbanken und Finzanzgesellschaften,
die zur Zeit noch betriebstätig sind, ihr Kapital erhöhen müssen,
um das Vertrauen in den Finanzsektor wieder herzustellen. Solche
Kapitalerhöhungen sollen als ein Polster gegen potentielle Verluste
von Vermögensverschlechterungen fungieren.
Alle Finanzinstitute werden angehalten, vorbeugende Maßnahmen zu
ergreifen, um Probleme in der Zukunft vermeiden zu können.
Um die Kapitalerhöhungen der Finanzinstitute zu erleichtern und
zu beschleunigen, legte die Bank of Thailand mit der Genehmigung
des Finanzministers die folgenden Richtlinien für die Kapitalerhöhungen
der Finanzinstitute fest:
1.Richtlinien für ausländische Vermögensteilnahme an thailändischen
Finanzinstituten
1.1 Ausländischen Anlegern, die einen guten finzanziellen Stand
und großes Potential haben, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung
von Finanzinstituten zu erhöhen, wird erlaubt, mehr als 49 % der
Anteile der 15 Handelsbanken, 33 Finanzgesellschaften, und 12 Kreditfoncière-
Gesellschaften für einen Zeitraum von 10 Jahren zu halten. Nach
10 Jahren werden die ausländischen Anleger nicht gezwungen, ihre
Anteile zu verkaufen, aber sie werden auch keine zusätzlichen Anteile
kaufen können, außer wenn die Anzahl der ausländischen Anteile weniger
als 49 % der totalen Anteile beträgt. Zusätzliche Anteile dürfen
erworben werden, um die ausländischen Anteile auf 49 % der Gesamtanteile
zu bringen.
Um Anteile der 58 suspendierten Finanzgesellschaften zu halten,
muß die Behörde für Umstrukturierung des Finanzsektors (Financial
Sector Restructuring Agency - FRA) den Richtlinien des Aufsichtsrats
für Fusionen und Übernahmen folgen, die am 13. Oktober 1997 bekanntgegeben
wurden. Die Richtlinien erlauben Ausländern, eine unbeschränkte
Anzahl von Anteilen für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren zu halten.
Nach 10 Jahren dürfen ausländische Anleger keine weiteren Anteile
kaufen, außer wenn die Anzahl der ausländischen Anteile weniger
als 49 % der totalen Anteile beträgt. In diesem Fall dürfen zusätzliche
Anteile erworben werden, bis 49 % der Anteile erreicht wird. 1.2
Diese Richtlinien gelten auch für ausländische Anleger, die Banken
sind. Einer ausländischen Bank, die bereits ein Vollzweiggeschäft
oder eine von Bangkoks Internationalen Bankeinrichtungen hat, wird
erlaubt, ihre bestehenden Betriebstätigkeiten fortzusetzen. Jedoch
behalten sich die Behörden das Recht vor, eine ausländische Bank,
die bereits mehr als einen 49-prozentigen Anteil einer thailändischen
Bank hat, nicht zu erlauben, ein zusätzliches Vollzweiggeschäft
in Thailand zu errichten.
D. Der Börsen- und Devisenausschuß
Im März 1992 wurde im Zuge des Börsen- und Devisenausschußgesetzes
ein Börsen- und Devisenausschuß (Securities and Exchange Commission
- SEC) in Thailand gegründet. Die SEC spielt eine beaufsichtigende
und Grundsatz formulierende Rolle auf dem thailändischen Kapitalmarkt.
Die SEC reguliert die Betriebstätigkeiten der SET jedoch nicht direkt,
außer daß sie die Hauptvorschriften der SEC bewilligt, die nichts
mit den täglichen Betriebstätigkeiten zu tun haben.
E. Markt für alternative Investitionen (MAI)
Entsprechend der Grundsätze der thailändischen Regierung, die Entwicklung
kleiner und mittelgroßer Unternehmen zu unterstützen, errichtete
die SET im Juni 1999 einen neuen Sekundärmarkt für den Handel von
SME-Anteilen oder den Markt für alternative Investitionen
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Hua Hin Skandi Property Center
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