Hua Hin Skandi Real Estate Company Danish Property Renting and Sales Specialist Hua Hin Skandi Real Estate Company

Danish Property Renting and Sales Specialist in

Hua Hin and Cha Am
home | our services | add to favoritesSuchen Suchen | Search Property Database Land Search | Visa
Rechtsfragen für ausländische Anleger | Land Area Calculator | Property listings
Drucker Freundlich Drucker Freundlich | Links | Contact Us

English

English
Dansk

Dansk
ÀÒÉÒ

ä·Â
Français

Français - Skandi Property Hua Hin Thailand
Deutsch

Deutsch - Skandi Property Hua Hin Thailand
Suomi

Suomi - Skandi Property Hua Hin Thailand
Svenska

Svenska - Skandi Property Hua Hin Thailand
Español

Español - Skandi Property Hua Hin Thailand
Dutch

Dutch - Skandi Property Hua Hin Thailand


Hua Hin Skandi Real Estate and Property Center

Deutsch 

Rechtsfragen für ausländische Anleger

WIRTSCHAFTSRECHT FÜR AUSLÄNDER | ARBEITSGENEHMIGUNGEN
VISA- UND IMMIGRATIONSGESETZ | INTERNATIONALE BANKEINRICHTUNGEN
DIVISENKONTROLLE | THAILANDS BÖRSE

1. Wirtschaftsgesetz für Ausländer

Anmerkung: Das Handelsministerium hat ein Investitionsgesetz für Ausländer (Foreign Investition Law - FIL) vorgeschlagen, das bereits vom Ministerrat genehmigt wurde und sich zur Zeit in einem parlamentarischen Genehmigungsverfahren befindet. Wenn es angenommen wird, wird es das Wirtschaftsgesetz für Ausländer ersetzen.

A. Einführung
Ausländer in Thailand erhalten ihre Rechte vorwiegend von den Gesetzen Thailands. Im Allgemeinen genießen Ausländer dieselben Grundrechte wie thailändische Staatsbürger.

Einschränkungen auf den ausländischen Besitz von Handelsbanken, Versicherungsgesellschaften, Handelsfischereien, Fluggesellschaften, Transportgesellschaften, Export von Grunderzeugnissen, Bergbau und anderen Unternehmen existieren unter verschiedenen Gesetzen. Außerdem ist thailändische Teilnahme an bestimmten Aktivitäten erforderlich, die von dem BOI gefördert werden.

B. Das Wirtschaftsgesetz für Ausländer
Das Wirtschaftsgesetz für Ausländer von 1972 dient vorwiegend dazu, den Bereich der ausländischen Teilnahme an thailändischen Unternehmensaktivitäten zu definieren und beschränken.
Ein "Ausländer" wird als eine natürliche Person oder eine juristische Person definiert, die nicht thailändische Nationalität hat. Dazu gehören: 

* juristische Personen mit mindestens der Hälfte der Anteile des Genossenschaftskapitals im Besitz von Ausländern oder juristischen Personen, deren Kapitalbeitrag von Ausländern mindestens die Hälfte des Gesamtkapitals ausmacht. 

* Eine juristische Person, deren Aktionäre, Partner oder Mitglieder mindestens zur Hälfte aus Ausländern bestehen, ungeachtet des Kapitalbeitrages, der von den Ausländern investiert wird. 

* Eine beschränkte Partnerschaft oder eine eingetragene gewöhnliche Partnerschaft, wobei der geschäftsführende Partner Ausländer ist. 

C. Unternehmen, die Vorschriften unterliegen 
Unternehmen, die Aktivitäten aus Kategorien A, B oder C (siehe Verzeichnis unten) des Wirtschaftsrechts für Ausländer sind, unterliegen gesetzlichen Beschränkungen. Aktivitäten außerhalb des sichtbaren Bereiches des Wirtschaftsrechts für Ausländer (Alien Business Law) schließen viele Herstellungsindustrien, Miet- und Leihaktivitäten ein. Einige dieser Unternehmen können Einschränkungen gemäß anderer thailändischer Gesetze, Vorschriften und Praktiken unterliegen.

Unternehmen in Kategorien A und B sind für Ausländer gesperrt. Ausländischen Firmen, die Förderungsvorrechte vom Investitionsausschuß (Board of Investment) erhalten, wird erlaubt, in einem Unternehmen der Kategorie B tätig zu sein.

Obwohl Unternehmen in Kategorie C offen bleiben, erlauben thailändische Behörden Ausländern nur dann in dieser Kategorie zu arbeiten, wenn sie überzeugt sind, daß solche Unternehmen nicht auch von einer Organisation fachkundig betrieben werden kann, bei der die Mehrheit der Anteile im Besitz von thailändischen Staatsbürgern ist.

Kategorie A - Für Ausländer gesperrt

- Landwirtschaftliche Unternehmen
* Reisanbau
* Salzgewinnung im Sinne der Herstellung, jedoch nicht als Salzbergwerke 

- Handelsgeschäfte
* Inlandshandel in landwirtschaftlichen Produken 
* Immobilien 

- Dienstleistungen
* Buchhaltung
* juristische Dienste
* Architektur
* Werbung 

- Makler oder Agenturen
* Versteigerungen
* Friseur- und Schönheitssalons 

- Andere Unternehmen
* Baubetrieb 

Kategorie B - Gesperrt für Ausländer, außer wenn vom BOI gefördert 

- Landwirtschaftliche Unternehmen
* Landbau
* Obstplantagen
* Tierhaltung, inklusive des Züchtens von Seidenraupen
* Bauholz
* Fischerei 

- Industrie- und Handwerksunternehmen
* Reismühlen
* Herstellung von Reismehl 
* Herstellung von Zucker
* Herstellung von Getränken, mit oder ohne Verschnitt von Alkohol
* Herstellung von Eis
* Herstellung von Medikamenten
* Kaltlagerung
* Holzverarbeitung
* Herstellung von Produkten aus Gold, Silber, Niello oder Bronze
* Herstellung von Gußformen für Buddhas und Herstellung von Almosenschüsseln
* Herstellung von Holzschnitzereien
* Herstellung von Lackwaren
* Herstellung von allen Arten von Streichhölzern
* Herstellung von Kalk, Zement oder Zementnebenprodukten
* Steinsprengung oder -vermahlung
* Herstellung von Sperrholz, Holzfurnier, Preßspanplatten oder 
* Hartfaserplatten
* Herstellung von Kleidung oder Schuhen außer für den Export
* Druckerpressen
* Herausgabe von Zeitungen 
* Seidenkämmen, Seidenweben oder Musterdrucken oder 
* Seidenstoffe
* Herstellung von Produkten aus Seide, Seidenfäden oder Seidenkokons. 

- Handelsgeschäfte
* Einzelhandel in allen Produkten außer denen, die unten in Kategorie C aufgeführt werden.
* Verkauf von Bergbauprodukten außer solchen in Kategorie C 

* Verkauf von allen Arten von Essen und Getränken außer solchen, die in Kategorie C unten aufgeführt werden
* Verkauf von Antiquitäten, zeitgenössischem Antiquitäten oder Kunstwerken. 

- Dienstleistungsunternehmen
* Reiseagenturen
* Hotelunternehmen außer Hotelverwaltung
* Geschäfte, die unter das Gesetz für dienstleistende Unternehmen fallen
* Photographie, photographische Entwicklung und Abzüge
* Wäscherei
* Herren- und Damenschneiderei 

- Andere Geschäfte
* Inländische Land-, Schiff- oder Flugtransportgesellschaften. 

Kategorie C - Für Ausländer offen

- Handelsgeschäfte
* Inländischer Großhandel von allen Produkten außer denen, die oben in Kategorie A aufgeführt werden.
* Export aller Produktarten 
* Einzelhandel in Maschinerie, Ausstattungen und Werkzeugen
* Verkauf von Lebensmitteln und Getränken für die Förderung von Tourismus 

- Industrie- und Handwerksunternehmen
* Herstellung von Tierfutter
* Pflanzenölgewinnung
* Herstellung von Stick- und Strickprodukten inklusive Weben, Färben und Musterdruck
* Herstellung Glasbehältern und Glühbirnen
* Herstellung von Geschirr
* Herstellung von Schreib- oder Druckpapier
* Steinsalzbergbau
* Bergbau 

- Dienstleistungsunternehmen
* Außer jenen, die in Kategorie A und Kategorie B aufgeführt werden. 

- Andere
* Andere Bautätigkeiten außer denen, die in Kategorie A aufgeführt werden 

Viele amerikanischen Unternehmen haben sich auf die Bestimmungen des Vertrages für Freundschaft und ökonomische Verhältnisse zwischen Thailand und den Vereinigten Staaten berufen, um Anspruch auf eine Befreiung von diesem Gesetz zu machen. Der Vertrag legt fest, daß den Staatsbürgern beider Länder wechselseitige nationale Behandlung gewährt wird. Um diesen Schutz zu bekommen, müssen Amerikaner sich gemäß des Vertrages eintragen lassen. Obwohl es auf dem Papier scheint, daß der Vertrag selbstregulierend ist, erkennt die thailändische Regierung den amerikanischen Bewerber nicht an, bis er seine amerikanische Nationalität bewiesen hat. 

D. Genehmigungen
Ein Ausländer, der in irgendeinem Unternehmen, das oben in Kategorie C aufgeführt wird, berufstätig sein möchte, muß einen Antrag bei der Abteilung für Unternehmensregistrierung einreichen. Er muß auch eine Genehmigung - eine Unternehmenslizenz für Ausländer - vor Anfang der Betriebsaktivitäten einholen. Genehmigungen sind für eine bestimmte Zeit gültig und unterliegen den darin enthaltenen Bedingungen.

Ministerbeschlüsse gemäß Abschnitt 8 des Gesetzes und neuen Bekanntmachungen der Abteilung legten die folgenden Standardbedingungen für Unternehmen fest, die eine Unternehmensgenehmigung für Ausländer beantragen:

* Die Gesamtfinanzierung mittels Kredit, die im Unternehmen verwendet wird, darf das Kapital, das im Besitz der Aktieninhaber, Partner und Eigentümer des Unternehmens liegt, siebenmal überschreiten. 

* Überweisungen aus dem Ausland dürfen nicht niedrigersein als die Summe, die als Kapitalinvestition in Thailand deklariert wird. 

* Die Anzahl der thailändischen und ausländischen Direktoren soll im richtigen Verhältnis zum angegebenen Kapital sein. 

* Mindestens eine Person, die für den Betrieb des Unternehmens verantwortlich ist, muß ihren Wohnsitz im Königreich haben. 

* Wenn die Genehmigung abläuft, soll der Anteil des Kapitals der Aktieninhaber, Partner oder Unternehmenseigentümer, der im Besitz von thailändischen Staatsbürgern liegt, nicht niedriger als der Anteil sein, der im Besitz von Ausländern liegt. 

Zum Seitenanfang.

2. Arbeitsgenehmigungen 

Das Arbeitsgesetz für Ausländer, das 1973 verabschiedet wurde, macht es für alle in Thailand berufstätigen Ausländer obligatorisch, eine Arbeitsgenehmigung einzuholen, bevor sie im Königreich zu arbeiten beginnen. Eine aktualiserte Version dieses Gesetzes, die 1978 übernommen wurde, beschreibt die Ausstellungsverfahren für eine Arbeitsgenehmigung und weist auch darauf hin, welche Berufe für Ausländer gesperrt sind. 

A. Ausnahmen
Das Gesetz erteilt Ausnahmen der Arbeitsgenehmigungverpflichtung an Personen, die in den folgenden Berufen tätig sind:
* Mitglieder des diplomatischen Korps
* Mitglieder konsularischer Vertretungen
* Vertreter der Mitgliedländer und Beamte der Vereinten Nationen und ihrer Spezialvertretungen.
* Persönliche Bedienstete, die aus dem Ausland kommen, um ausschließlich für die Personen zu arbeiten, die in den oben erwähnten Kategorien verzeichnet sind.
* Personen, die ihre Missionspflichten im Königreich gemäß einer Vereinbarung zwischen der thailändischen Regierung und einer ausländischen Regierung oder internationalen Organisation ausführen.
* Personen, die in das Königreich einreisen, um ihre Dienstpflichten oder Missionen zum Vorteil der Ausbildung, der Kultur, der Kunst oder des Sports auszuführen.
* Personen, die von der thailändischen Regierung eine Einreiseerlaubnis erhalten haben, um ihre Dienstpflichten oder Missionen im Königreich ausführen zu können.

B. Spezialfälle
Obwohl die meisten Ausländer eine Arbeitsgenehmigung beantragen müssen und die Arbeit nicht beginnenkönnen bevor die Genehmigung ausgestellt wird, erteilt das Arbeitsgesetz für Ausländer eine Sonderbehandlung unter den folgenden Umständen:

* Dringende und notwendige Arbeit:
Eine Ausnahme von den Arbeitsgenehmigungspflicht wird einem Ausländer gewährt, der nur für eine kurze Zeit in das Königreich einreist, jedoch gemäß des Immigrationsgesetzes zum Zweck einer "dringenden und notwendigen" Arbeit innerhalb einer Zeitspanne von nicht länger als 15 Tagen. Jedoch darf ein solcher Ausländer nur arbeiten, nachdem eine schriftliche Meldung auf dem vorgeschriebenen Forumular, das von dem Ausländer unterschrieben wird und von seinem Arbeitgeber gutgeheißen wird, beim Generaldirektor oder seinem Vertreter eingereicht und genehmigt wird.

Ausländer, die gemäß dieser Behandlung berechtigt sind, dürfen in Thailand mit jeder Art von Visum, inklusive eines Transitvisums, einreisen. Der Ausdruck "dringende und notwendige Arbeit" wird nicht ausdrücklich definiert, und deshalb unterliegt die Erteilung dieser Art Ausnahme der Entscheidung der Verwaltung.

* Investitionsförderung
Ein Ausländer, der Erlaubnis ersucht, im Königreich gemäß des Investitionsförderungsgesetzes arbeiten zu können, muß seinen Antrag für eine Arbeitsgenehmigung innerhalb von 30 Tagen noch der Bekanntmachung des BOI, daß seine Arbeitsposition genehmigt wurde, einreichen. Ein Ausländer in dieser Kategorie darf genehmigte Arbeiten ausführen, während sein Antrag bearbeitet wird.

C. Vorgehensweisen
Das Gesetz schreibt vor, daß ein Ausländer, der in Thailand berufstätig ist, eine Arbeitsgenehmigung erwerben muß, bevor er mit seiner Arbeit anfängt. Abschnitt 8 des Gesetzes legt fest, daß obwohl ein prospektiver Arbeitgeber einen Antrag im Namen des Ausländers vor Arbeitsanfang einreichen kann, die faktische Arbeitsgenehmigung nicht ausgestellt wird, bis der Ausländer gemäß der Immigrationsgesetze in Thailand eingereist ist und seine Arbeitsgenehmigung persönlich in Besitz nimmt.

Die Genehmigung ist vorläufig nur für die Dauer seines Nicht-Einwanderervisums gültig. Die Arbeitsgenehmigung kann gemäß des erneuerten oder verlängerten Visums verlängert werden. Für Ausländer, die eine Niederlassungsurkunde für Thailand haben, kann die Arbeitsgenehmigung jährlich verlängert werden. Das Arbeitsamt, einer nachfolgenden Verlängerung vorbehaltlich, gewährt grundsätzlich eine einjährige Anfangsdauer der Arbeitsgenehmigung. Eine Arbeitsgenehmigung muß vor dem Ablaufsdatum verlängert werden, sonst verfällt sie.

Bewerber für Arbeitsgenehmigungen dürfen in das Königreich nicht als Touristen oder Durchreisende einreisen.

D. Benötigte Dokumentate 
Die folgenden Dokumente müssen dem Arbeitsgenehmigungsantrag angeheftet werden:

* für nicht-permanente Einwohner: Ein gültiger Reisepaß mit einem Nicht-Einwanderervisum (außer für WP 3 Anträge)

* für permanente Einwohner: Ein gültiger Reisepaß, Niederlassungsgenehmigung und Ausländerbuch (außer für WP 3 Anträge)

* Beweisstücke der Ausbildungsqualifikationen des Bewerbers und Empfehlungsbriefe von ehemaligen Arbeitsgebern, die detailliert die ehemalige Arbeitsstelle, Pflichten, Leistungen, Ort und Dauer der Arbeitsstelle des Bewerbers beschreiben. Wenn die Dokumente in einer anderen Sprache als Englisch sind, muß eine Übersetzung auf Thailändisch, die von einer thailändischen Botschaft (wenn im Ausland) oder dem Außenministerium (wenn in Thailand) beglaubigt wurde, angeheftet werden.

* Ein aktuelles ärzliches Zeugnis von einem erstrangigen Arzt mit Lizenz in Thailand, das bestätigt, daß der Bewerber nicht geisteskrank ist und daß er nicht an Lepra, akuter Tuberkulose, Elephantiasis, Drogenabhängigkeit oder habituellem Alkoholismus leidet (außer für WP 7 Anträge).

* Drei Paßfotos, 5 x 6 cm, schwarz-weiß oder Farbe, mit Vorderansicht, barhäuptig und nicht länger als sechs Monate vor Einreichen des Antrages aufgenommen. 

* Wenn der Antrag von einer anderen Person eingereicht wird, muß eine gültige Vollmacht in der vorgeschriebenen Form mit einer 10-Baht Gebührenmarke angeheftet werden.

* Auf dem Antragsformular muß die "Arbeitsplatzbeschreibung" mit einer detaillierten Beschreibung über die Art der Position, die ausgeführt wird, über die Verhältnisse dieser Stelle zu anderen Personen und über Materialien, die in der Arbeit verwendet werden (zusätzliches Papier kann bei Bedarf angeheftet werden), ausgefüllt werden.

* Wenn die Arbeitstelle, für die eine Genehmigung beantragt wird, einer Lizenz gemäß eines bestimmten Gesetzes unterliegt, zusätzlich zum Berufsgesetz für Ausländer, muß eine Fotokopie dieser Lizenz, (z.B. Lehrerlizenz, Arztlizenz, Presseausweis der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Missionärsurkunde des Amtes für Religion, usw.) angeheftet werden.

* Wenn der Bewerber mit einem/einer thailändischen Staatsbürger(in) verheiratet ist, müssen Original und Photokopien der folgenden Dokumte vorgelegt werden: 
- Heiratsurkunde, Ausweis des Ehegatten/der Ehegattin, Geburtsurkunden der Kinder, Haushaltsregistrierungsurkunde, sowie eine Fotokopie jeder Seite des Reisepasses des Bewerbers.

* Wenn die Arbeitsstelle, für die eine Genehmigung beantragt wird, nicht in Bangkok liegt, soll der Antrag beim betreffenden Provinzarbeitsamt eingereicht werden. Wenn es kein Arbeitsamt gibt, kann der Antrag beim Provinzrathaus eingereicht werden. 

* Nach Bedarf zusätzliche Bescheinigungen. Es kann nötig sein, einige oder alle Dokumente ins Thai zu übersetzen. 

E. Genehmigte Aktivitäten
Thailändisches Gesetz verbietet Arbeitgebern Ausländer anzustellen, um eine andere Funktion als in der Arbeitsgenehmigung des Ausländers beschrieben, auszuüben. Arbeitsgeber müssen alle Veränderungen der Arbeitstelle, Verlegungen, oder Kündigungen der angestellten Ausländer innerhalb von 15 Tagen eines solchen Ereignisses berichten. Im Fall einer Kündigung muß der Ausländer seine Arbeitsgenehmigung bei der Arbeitsbehörde in Bangkok bei der Berufsabteilung für Ausländer oder wenn sie sich in einem provinziellem Gebiet befinden, dem provinziellen Arbeitsamt, abgeben. Geschieht dies nicht, können sie mit einer Geldstrafe von bis zu 1 000 Baht bestraft werden. 

Ein Ausländer, der ohne eine Arbeitsgenehmigung Arbeit verrichtet oder die Bedingungen seiner Arbeitstelle, wie sie in seiner Genehmigung festgelegt werden, verletzt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 5 000 Baht, oder beidem bestraft werden. Ausländer, die Arbeit aufnehmen, die ihnen durch eine Königliche Anordnung verboten ist (siehe unten), können mit einer Freiheitstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe zwischen 2 000 und 100 000 Baht, oder beidem bestraft werden.

Ein Arbeitgeber, der einem Ausländer erlaubt, in seiner Organisation ohne eine Arbeitserlaubnis zu arbeiten oder die Vorschriften verletzt, die in der Genehmigung beschrieben sind, kann mit einer Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 60 000 Baht oder beidem bestraft werden. 

Inhaber einer Arbeitserlaubnis müssen eine Erlaubnis einholen, bevor sie ihren Beruf und/oder ihren Arbeitsplatz ändern. Eine Veränderung des Standortes des Arbeitgebers oder der Wohnadresse des Inhabers der Arbeitserlaubnis muß ordnungsgemäß in der Arbeitsgenehmigung von den Arbeitsbehörden gutgeheißen werden. Das Arbeitsgesetz für Ausländer verbietet dem Ausländer nicht, in mehr als einem Bereich oder für mehr als einen Arbeitsgeber Arbeit zu verrichten. 

F. Eingeschränkte Berufe 
Eine Königliche Anordnung von 1973 listete 39 Tätigkeiten und Berufe auf, die für Ausländer gesperrt sind. Diese Liste ist mehrere Male durch nachfolgende Königliche Anordnungen abgeändert worden. Die letzte stammt von 1979.

* ungelernte Arbeit
* Arbeit in der Landwirtschaft, Tierzucht, Forstwirtschaft, Fischerei oder allgemeiner Bauernhofaufsicht
* Maurerei, Zimmerei oder andere Bauarbeit
* Holzschnitzerei
* Fahren von Kraftfahrzeugen oder nicht-motorisierten Frachtführern, außer das Steuern von internationalen Flugzeugen
* Bedienungspersonal
* Versteigerung
* Aufsicht, Rechnungsprüfung oder Dienstleistungen in Buchführung, außer für gelegentliche internationale Rechnungsprüfung
* Schmucksteinschneiden und Polieren
* Haarschneiden, Haarpflege und Kosmetikarbeit
* Handweberei 
* Mattenweben oder die Herstellung von Waren aus Ried, Rotang, Kenaf, Stroh oder Bambuspulp
* Herstellung von Faserpapier mit der Hand
* Herstellung von Lackwaren
* Herstellung von thailändischen Musikinstrumenten
* Herstellung von Niellowaren
* Goldschmied, Silberschmied und andere Edelmetallarbeiten
* Herstellung von Bronzewaren
* Herstellung von thailändischen Puppen
* Herstellung von Matrazen und gepolsterten Decken
* Herstellung von Almosenschüsseln
* Herstellung von Seidenprodukten mit der Hand
* Herstellung von Buddha-Abbildungen
* Herstellung von Messern
* Herstellung von Regen- und Sonnenschirmen aus Papier oder Stoff
* Herstellung von Schuhen
* Herstellung von Kopfbedeckungen
* Maklergesellschaften oder Agenturarbeit, außer in internationalen Geschäften
* Damenschneiderei
* Geschirr oder Keramik
* Herstellung von handgemachten Zigaretten
* juristische Dienstleistungen
* Büro- oder Sekretariatsarbeit
* Aufspulen und Weben von Seide mit der Hand
* Schriftsetzen von Thai Schriftzeichen
* Straßenstände
* Touristenreiseführer oder Touren-organisierende Agenturen
* Architekturarbeit
* Arbeit im Bauingenieurwesen

Zum Seitenanfang.

3. Visa und Immigrationsgesetz 

Alle Personen, außer denen in Transit oder Staatsbürger bestimmter Länder, müssen ein Visum einholen, um in Thailand einzureisen. Ausländische Staatsbürger, die die Absicht haben, sich in Thailand aufzuhalten, um zu arbeiten oder Betriebstätigkeiten auszuführen, müssen den Visumverpflichtungen sowie den Verpflichtungen eine Arbeitserlaubnis einzuholen, nachkommen. 

A. Visa-Kategorien
Das Immigrationsgesetz von 1979, das 1980 abgeändert wurde, legt die folgenden Visa-Kategorien fest:
* Touristen
* Durchreisende Besucher
* Einwanderer
* Quotenfreie Einwanderer
* Nicht-Einwanderer

Staatsbürger der meisten Länder erhalten ein 30-tägiges Visum, ohne daß sie vorher ein Visum von einer thailändischen Botschaft oder Konsulat anfragen müssen, außer für denjenigen, die zu einem 90-tägigen Visum berechtigt sind. Staatsbürger von einigen Ländern, die zu einem 30-tägigen Visum berechtigt sind, können von den Immigrationsbeamten ersucht werden, eine weiterführende Fahrkarte vorzulegen, um nachzuweisen, daß sie das Königreich innerhalb von 30 Tagen verlassen werden.

Touristen:
Touristenvisa sind am Anfang für 60 Tage gültig und sind verbehaltlich der Entscheidung der Immigrationsabteilung verlängerbar. Verlängerungen werden normalerweise für Zeiträume von nicht mehr als 30 Tagen pro Anfrage gewährt.

Durchreisende Besucher:
Ausländern, die ein Transitvisum von einer thailändischen Botschaft oder Konsulat erhalten haben, wird ein 30-tägiger Aufenthalt im Königreich gewährt. Verlängerungen des Aufenthaltes werden normalerweise für Zeiträume zwischen 7 und 10 Tagen gewährt.

Anmerkung: Inhabern von Transit-, Besuchertransit- und Touristvisa ist es nicht erlaubt, in Thailand zu arbeiten.

Quotenfreie Einwanderer:
Diese Kategorie betrifft unter anderen ehemalige Einwohner, die ihre Niederlassungsgenehmigungen verloren haben, aber eine neue Genehmigung beantragt haben und einen überzeugenden Grund angegeben haben, um diese Art Visum gewährt zu bekommen.

Mitglieder des diplomatischen oder konsularischen Korps, Ausländer, die nach Thailand kommen, um mit der Genehmigung der thailändischen Regierung ihre Dienstpflichten auszuführen, Ausländer, die in Thailand ihre Dienstpflichten gemäß einer Vereinbarung zwischen der thailändischen Regierung und einer ausländischen Regierung ausführen, Direktoren internationaler Organisationen oder Agenturen, die in Thailand betriebstätig sind und Unterstützungsberechtigte der obener wähnten Personen, inklusive persönliches Dienstpersonal der Mitglieder des diplomatischen Korps, sind von den normalen Visumverpflichtungen dieses Gesetzes befreit.

B. Nicht-Einwanderer Visum
Ausländer, die einen längeren Aufenthalt planen, oder solche, die nach Thailand kommen, um zu arbeiten, müssen Nicht-Einwanderer Visa für alle Familienmitglieder einholen, bevor sie in das Königreich einreisen. Es gibt verschiedene Kategorien von Nicht-Einwanderer Visa, wie: Geschäftsvisum Kategorie (B); Visum für Unterstützungsberechtigte Kategorie (O); Investitionen die den Bestimmungen der Investitionsförderungsgesetze unterliegen (BOI IB); diplomatische und konsularische Visa Kategorie (D); Ausführung der Dienstpflichten mit den Massenmedien (M); Ausführung von qualifizierter oder Expertenarbeit (EX); Investitionen (mit der Übereinstimmung der betreffenden Ministerien und Abteilungen)-(Kapitalinvestition IM); Studie oder Beobachtung (ED).
Vorteile eines Nicht-Einwander-Visums sind:

* Berechtigung des Inhabers, ein Wiedereinreisevisum nach Thailand bei der Immigrationsabteilung in Bangkok zu beantragen

* Vorbehaltlich der Vorschriften der Immigrationsbehörde, Berechtigung des Inhabers, eine Niederlassungsgenehmigung in Thailand zu beantragen

* Berechtigung des Inhabers auf die Ausstellung einer Arbeitsgenehmigung 

* Berechtigung während der Bearbeitung eines Jahresvisums auf eine vorübergehende Visumverlängerung

Ausländern wird geraten, den Regelungen jeder Visumkategorie streng nachzukommen. Sie müssen jede Anschrifts- oder Standortveränderung der örtlichen Polizei innerhalb von 24 Stunden melden.

Außerdem müssen Ausländer, die sich in Thailand für länger als 90 aufeinanderfolgende Tage aufhalten, ihre Anschrift bei der Immigrationsbehörde alle 90 Tage angeben. Diese Anforderung gilt für alle Ausländer, inklusive Inhaber von Arbeitsgenehmigungen und langfristigen Visa. Versäumnis kann in erheblichen Strafen resultieren.

Transit, Besucher-Transit, Touristen und Nicht-Einwanderer Visa werden nur für die folgenden Zwecke und Dauer ausgestellt:

* Diplomatische oder konsularische Vertretungen (Dauer nach Bedarf)
* Offizielle Vertretungen (Dauer nach Bedarf)
* Tourismus (90 Tage)
* Sportereignisse (30 Tage)
* Geschäftliche Zwecke (ein Jahr)
* Eine Investition, die Autorisation von den betreffenden Regierungsbeamten erhalten hat(zwei Jahre)
* Investitionen oder andere Geschäfte in Verbindung mit einer Investition gemäß des Investitionsförderungsgesetzes (wie vom BOI festgelegt)
* Transit (30 Tage)
* Die Aufsichtsperson oder Besatzung eines Transportmittels, das einen Hafen oder andere Örtlichkeit des Königreichs anfährt (30 Tage)
* Arbeit als ein qualifizierter Arbeiter oder Spezialist (ein Jahr).

Auf Anfrage von Anlegern hat das BOI die Einrichtung eines zentralen Servicezentrums für Visa und Arbeitsgenehmigungen vorgenommen. Durch Zusammenarbeit mit der Immigrationsbehörde und dem Arbeitsministerium kann das Zentrum Anträge oder Verlängerungen für Visa und Arbeitsgenehmigungen innerhalb von drei Stunden bearbeiten, wenn richtige und vollständige Papier vorgelegt werden.

Außerdem bearbeitet das Zentrum andere Angelegenheiten, inklusive der Ausstellung von mehrfachen Einreisestempeln, Veränderungen der Visumkategorie (z.B. von Touristen oder Transit auf Nicht-Einwanderer) und der Entrichtung von Geldstrafen.
Das zentrale Servicezentrum befindet sich in 207 Rachadapisek Road, 3. Stock, Bangkok 10310. Es ist auch telefonisch erreichbar unter: (66) (2) 693-9333-9 (fax: 693-9340).
Arbeitsgenehmigungen, die für die Dauer des Visums gültig sind, müssen jedes Jahr verlängert werden. Wenn eine Einzelperson eine Visumverlängerung beantragt, muß er oder sie belegen können, daß die Einkommensteuer für das vorige Jahr schon bezahlt ist.

Ausländer können auch unter bestimmten Bedingungen, wie Investitionen in einem Unternehmen oder einer Eigentumswohnung, dauerhafte Niederlassungsgenehmigungen für Thailand beantragen. Der Antrag kann entweder beim BOI oder der Immigrationsbehörde eingereicht werden.

4. Internationale Bankeinrichtungen 

A. Internationale Bankeinrichtungen in Bangkok 
Am 16. September 1992 legten das Finanzministerium und die Bank of Thailand Regeln und Bedingungen für Handelsbanken fest, die internationale Bankeinrichtungen in Thailand betreiben möchten. Die Jahresgebühr für Teilnehmer beträgt 500 000 Baht.

Eine Handelsbank, die eine Lizenz bekommt, darf die folgenden Betriebstätigkeiten der internationalen Bankeinrichtungen (international banking facilities - IBF) ausführen:

* Offshore Darlehen
- Einlagen annehmen oder Geld aus dem Ausland in ausländischen Währungen von ausländischen natürlichen Personen oder juristischen Personen leihen, die keine Niederlassung in oder keine Geschäfte mit Thailand haben. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn man Geld von ausländischen Banken erhält, die ein Zweigstelle oder ein Vertretungsbüro in Thailand haben, von ausländischen Zweigstellen thailändischer Handelsbanken und vom Finanzministerium, von der Bank of Thailand, oder vom Ausgleichfonds (Exchange Equalization Funds). Diese ausländischen Währungen dürfen im Ausland, anderen IBF-Geschäften, dem Finanzministerium der Bank of Thailand und dem Ausgleichfonds geliehen werden.

- Einlagen annehmen oder Geld von Offshore-Bahtfonds von Offshore-Banken, von ausländischen Zweigstellen thailändischer Handelsbanken und von anderen IBF-Geschäften leihen. Diese Fonds dürfen ausländischen Banken, ausländischen Zweigstellen thailändischer Handelsbanken, oder anderen IBF-Geschäften geliehen werden.

* Inländische Darlehen 
- Einlagen annehmen oder Geld aus dem Ausland in ausländischen Währungen von ausländischen natürlichen Personen oder juristischen Personen, die keine Niederlassung in oder keine Geschäfte mit Thailand haben, von ausländischen Zweiggeschäften thailändischer Handelsbanken und von anderen IBF-Geschäften leihen, um ausländische Währungen in Thailand als Darlehen zu geben. Jedoch müssen jede Abhebung und jede Auszahlung nicht weniger als US$2 000 000 betragen. Ausnahmen hiervon findet man in den folgenden zwei Fällen, wobei die Minimalauszahlung US$500 000 beträgt: 

* Ein Exporteur, der Einkommen aus dem Export erhält, das mehr als 50 % seines Gesamteinkommens des letzten Abrechnungszeitraums ausmacht.
* Ein Exporteur, der Güter und Dienstleistungen anbietet, die einem anderen Exporteur, der der obengenannten Bedingung nachkommt, verkauft werden. 

* Andere verwandte Geschäfte
- Gekreuzte Währungstransaktionen mit Kunden in Übersee, anderen IBF-Geschäften, der Bank of Thailand, dem Finanzministerium, dem ausländischen Ausgleichfonds, Banken, die eine Lizenz gemäß der ausländischen Divisenkontrollgesetze haben, oder inländischen Kunden, denen solche IBF-Geschäfte ausländische Währungen geliehen haben.

- Die Annahme oder Garantie, gegen Schulden in ausländischen Währungen versichern, in dem Fall, daß: 

* Die Bank eine Lizenz gemäß der ausländischen Divisenkontrollgesetze hat; oder
* Die Beteiligten außerhalb Thailands wohnhaft sind. 

- Alle Angelegenheiten, die mit Kreditbriefen zu tun haben, d.h. in Fällen, in denen der Käufer, mit dem Kreditbrief, und der Verkäufer, mit der Vertriebsvereinbarung, der betreffenden Güter beide im Ausland wohnhaft sind und die betreffenden Güter, die in der Vereinbarung erwähnt werden, noch nicht aus Thailand ausgeführt oder in Thailand eingeführt worden sind. 
- Syndizierte Darlehen in ausländischen Währungen an diejenigen, die solche Darlehen benötigen, beschaffen oder ermöglichen. 

* Andere unverwandte Geschäfte 
Handelsbanken, die eine Lizenz haben, um IBF-Geschäfte zu unternehmen, dürfen auch: 

- Nachrichten, finanzielle und allgemeine ökonomische Information bekannt geben
- Investitionsprojekte vorbereiten oder analysieren
- beim Kauf, Fusion oder Unternehmensintegration von Unternehmen beraten
- Finanzielle Beratungen ausführen und
- Schuldtitel, die für den Verkauf im Ausland ausgestellt sind, arrangieren oder fest übernehmen. Wenn die Schuldtitel von Thailand aus ausgestellt werden, müssen diese zusammen mit einem IBF-Geschäft einer in Thailand eingetragenen Handelsbank unternommen werden.
Jedoch müssen diese Aktivitäten von den Konten des IBF-Geschäftes getrennt bleiben - als ob die Handelsbank eine getrennte juristische Person wäre. 

B. Bedingungen für die Teilnahme an BIBF
Die Bank of Thailand setzt fest, daß der IBF von anderen Bankgeschäften getrennt bleiben muß - als ob er eine getrennte juristische Person wäre. Außerdem muß ein IBF-Unternehmen, das Offshore-Darlehen gewährt, von einem IBF-Unternehmen, das inländische Darlehen gewährt, getrennt bleiben. Ein IBF-Geschäft für inländische Darlehen darf keine Fonds an Offshore-Konten überweisen oder für Offshore-Konten betreiben. Kunden des IBF sind verpflichtet ihren gesetzlichen Namen, Anschrift und Postangaben bekannt zu geben. Die Namen der Konten müssen den gesetzlichen Namen der Kunden entsprechen. 

Steuervorrechte für Teilnehmer des BIBF 

 

Körperschaftssteuer
(% des Netto-Einkommens)

Unternehmenssteuer
(% der Einnahmen)

Quellen-
besteuerung

Gewinnrimessen-Steuer

Stempelgebühren

BIBF

         

Aus-Aus (Out-Out)
Aus-Ein

10%
10%

 

10%*

10%

Nein
Nein

Andere IBF

10%**

 

N/V

10%

Nein

Andere

30%

3.3% oder 10% MwSt

N/V

10%

Nein

Handels-
Banken

30%

3.3% oder 10% MwSt

10% oder 15%

10%

Ja

* Befreiung von Quellenbesteuerung auf Zinsen für 'Out-In' (Aus-Ein), die an staatliche Unternehmen geliehen sind
** Befreiung von Besteuerung auf Gebühren auf Out-Out (Aus-Aus) Darlehenssyndizierung, wenn:

  • Mindestens drei BIBFs an derselben Sydizierung teilnehmen
  • Die meisten Betriebstätigkeiten in Thailand ausgeführt werden
  • Wenn es nur einen Arrangeur - ein BIBF ist der Arrangeur - gibt, oder wenn es mehr als einen Arrangeur gibt und mindestens die Hälfte der Arrangeure BIBFs sind

Zum Seitenanfang.

5. Devisenkontrollen 

Das Devisenkontrollgesetz, B.E. 2485 (A.D. 1942), wie abgeändert, regelt alle Angelegenheiten ausländischer Devisen. Im allgemeinen werden alle Angelegenheiten ausländischer Devisen von der Bank of Thailand reguliert und erfordern deren Erlaubnis. Seit dem 22. Mai 1990 wurde jedoch die ausländische Devisenkontrolle von der Bank of Thailand relativ erleichtert. Zur Zeit können bestimmte Transaktionen in Thai Baht oder einer ausländischen Währung nahezu ohne Einschränkung ausgeführt werden und nur einige davon benötigen die Erlaubnis von der Bank of Thailand. 

A. Einfuhr von Fonds
* Nicht-Einwohner
Einzelpersonen im Transit dürfen normalerweise ausländische Währung und Wertpapiere in Thailand unbegrenzt einführen. Sie dürfen alle ausländische Währung, die sie eingeführt haben, anstandslos und unbegrenzt wieder ausführen. Einzelpersonen im Transit dürfen jedoch nicht mehr thailändische Währung als 50 000 Baht pro Person ausführen, außer für Reisen in die Nachbarländer Thailands (d.h. Myanmar, Laos, Kambodscha, Malaysia und Vietnam), wobei ein Betrag von nicht mehr als 500 000 Baht erlaubt wird. Es gibt keine Einschränkung auf den Betrag thailändischer Währung, der in das Land eingeführt werden kann.

* Einwohner:
Es gibt keine Einschränkung auf den Betrag ausländischer Währung oder Wertpapiere, den ein Einwohner in Thailand einführen darf. Es muß jedoch alle Währung und Wertpapiere für Thai Baht verkauft oder gewechselt werden. Sie können auch in ein Fremdwährungskonto einer zugelassenen Handelsbank innerhalb von sieben Tagen nach Empfang oder dem Datum der Einreise eingezahlt werden.

* Anleger
Es gibt keine Einschränkung auf die Einfuhr ausländischer Währung, wie Investitionsfonds, Offshore-Darlehen usw. Solche ausländische Währung muß jedoch für Thai Baht verkauft oder gewechselt werden. Sie können auch in ein Fremdswährungskonto einer zugelassener Handelsbank innerhalb von sieben Tagen nach Empfang oder dem Datum der Einreise eingezahlt werden.
Ein Antragsforumlar F.T. 3 oder F.T. 4 muß bei einer zugelassenen Bank für jede Transaktion eingereicht werden, die einen Verkauf, einen Wechsel oder eine Einlage einer solchen ausländischen Währung, von mehr oder genau US$5 000 darstellt.

B. Rückführung von Fonds
Die Rückführung von Investitionsfonds, Dividenden und Gewinnen, sowie von Darlehens-Rückzahlungen und Entrichtungen von Zinsen darauf, darf nach Abzug aller anwendbaren Steuern, anstandslos durchgeführt werden. Gleichermaßen dürfen Schuldscheine und Auslandswechsel ohne Einschränkungen ins Ausland geschickt werden.

C. Ausländische Devisen in Geschäftstransaktionen
* Fremdswährungskonten thailändischer Einwohner
Thailändischen Einzelpersonen und juristischen Personen in Thailand wird es erlaubt, Fremdswährungskonten unter den folgenden Bedingungen zu unterhalten: 

1. Die Konten werden mit zugelassenen Banken  in Thailand eröffnet, und die Einlagen stammen aus dem Ausland oder von Darlehen in ausländischer Währung   von Bangkoks Internationalen Bankeinrichtungen ( Bangkok International Banking Facilities - BIBF). 

2. Der Einzahler muß nachweisen, daß seine Schuldverpflichtungen in ausländischer Währung an Personen im Ausland, zugelassene Banken, die Export- und Importbank von Thailand, oder die Industrielle Finanzgesellschaft Thailands (Industrial Finance Corporation of Thailand) innerhalb drei Monate nach Einzahlungsdatum geleistet werden müssen.  Der Einzahler darf nicht mehr als den Betrag der obenerwähnten Schuldverpflichtungen einlegen.

3. Die Einlage ausländischer Banknoten und Münzen darf US$2 000 pro Tag nicht übersteigen.

4. Schuldposten auf den Konten werden erlaubt, um externen Schuldverpflichtungen nachzukommen oder um bei zugelassenen Banken in Baht gewechselt zu werden, wenn unterstützende Beweise vorgelegt werden.

5. Die Gesamtsumme der täglichen Zahlungsrückstände für alle Konten darf nicht mehr als US$5 000 000 für eine juristische Person und US$500 000 für eine Einzelperson sein. 

* Fremdswährungskonten für nicht-thailändische Einwohner
Nicht-Einwohner können Fremdswährungskonten bei zugelassenen Banken in Thailand eröffnen und unterhalten. Die Einlagen müssen aus Fonds im Ausland stammen. Saldos solcher Konten dürfen ohne Einschränkung überwiesen werden.

* Bankkonten für Nicht-Einwohner 
Nicht-Einwohner dürfen ein Konto bei jeder zugelassenen Bank in Thailand eröffnen. Sie dürfen das Konto anstandslos für das Folgende benntzen: 
1. Einnahmen aus dem Verkauf ausländischer Währung, die aus dem Ausland kommen, oder ausländischer Währungen von den Fremdswährungskonten des Nicht-Einwohners sind. 
2. Beträgen, die von Baht-Konten anderer Nicht-Einwohner überwiesen werden 
3. Schuldverpflichtungen zwischen Einwohnern und Nicht-Einwohnern.

* Importe
Importeure dürfen anstandslos Devisen kaufen oder von ihren eigenen Fremdswährungskonten abheben, um Importzahlungen zu leisten. Importeure brauchen keine Erlaubnis von der Bank of Thailand, müssen jedoch das Formular F.T. 2 zusammen mit dem Frachtbrief beim Zollamt einreichen, wenn sie Güter einführen, die auf mehr als 500 000 Baht (oder Äquivalent) pro Transaktion eingeschätzt werden.

* Exporte
Exporte werden von allen Deviseneinschränkungen befreit. Einnahmen aus Exporten, die auf mehr als 500 000 Baht pro Transaktion (oder Äquivalent) eingeschätzt werden, müssen jedoch innerhalb von 120 Tagen nach Ausfuhr empfangen und an eine zugelassene Bank übergeben werden, oder auf ein Fremdswährungskonto einer zugelassenen inländischen Bank innerhalb von sieben Tagen nach Empfang eingezahlt werden.

* Unsichtbare Transaktionen 
Die Rimesse von Beträgen, die an Nicht-Einwohner ordnungsgemäß bezahlt werden müssen, wird für Sachen von nicht-kapitaler Art erlaubt, z.B. Dienstleistungsgebühren, Zinsen, Dividenden, Gewinne, und Gewinnanteile, vorausgesetzt, daß zusätzliche Dokumente bei der zugelassenen Bank vorgelegt werden. Reiseausgaben oder Ausbildungskosten der Einwohner werden auch anstandslos erlaubt, wenn erklärende Nachweise vorgelegt werden. Einnahmen von unsichtbaren Transaktionen müssen einer zugelassenen Bank übergeben oder auf ein Fremdswährungskonto einer zugelassenen Bank in Thailand innerhalb von sieben Tagen des Empfangs eingezahlt werden.

* Gold 
Einwohner dürfen in Goldschmuckwaren, Goldmünzen und Goldbarren auf dem Inlandsmarkt handeln. Die Ein- und Ausfuhr von Gold, anders als Schmuckwaren, wurde im August 1999 von der Lizenzkontrolle befreit, die früher vom Finanzministerium auferlegt wurde.

Zum Seitenanfang.

6. Die Börse Thailands

Die Börse Thailands (The Stock Exchange of Thailand - SET) ist die primäre Börse in Thailand. Sie wurde in 1974 errichtet und wird von einem Gouverneursrat beaufsichtigt. Der Gouverneursrat besteht aus 11 Gouverneuren. Fünf Gouverneure werden vom Börsenausschuß (Securities und Exchange Commission - SEC) ernannt, fünf werden von den SET Mitgliedsunternehmen gewählt, und ein Vollzeit-Präsident wird vom Rat ernannt. Der Präsident dient von Rechts wegen auch als Mitglied des Ausschusses. 

Die SET begutachtet Anträge von Unternehmen, die zur Börse zugelassen werden möchten und stellt sicher, daß Bewerber allen Bedingungen nachkommen und daß sie die richtige Dokumentation einreichen. Die SET hat auch Vorschriften zur Preisgabe von Informationen für zugelassene Unternehmen festgesetzt und überwacht selbst alle Handelsaktivitäten der eingetragenen Wertpapiere. Die Vorschriften der Börse legen ein strenges Verbot für alle Insiderhandlungen und Preismanipulationen der zugelassenen Wertpapiere fest.

Netto-Clearing und Bucheintragsbezahlungen sind Dienste, die vom Thailand Securities Depository Co., Ltd. (TSD), einer Tochtergesellschaft von der SET, angeboten werden. 

Die SET bietet eine breite Auswahl von Eigenkaptial- und Schuldscheinen an. Unter zugelassene Wertpapiere werden Stammaktien, Vorzugsaktien, Obligationen und Schuldscheine, Optionscheine, gedeckte Optionscheine und Anteilscheine miteingerechnet.

A. SET Mitglieder
Zur Zeit hat die SET 50 Maklerplätze. Es gibt auch 27 aktive Mitglieder der Börse. Mitgliedsunternehmen müssen Effektenunternehmen sein, die vom Finanzministerium zugelassen sind, um den Effektenhandel in der Kategorie Effektenmakler auszuführen.

B. SET gelistete Unternehmen
Alle zugelassenen Unternehmen sind Aktiengesellschaften. Wenn ein Unternehmen zum SET zugelassen wird, darf es nicht nur Entwicklungskapital in Anspruch nehmen, auch Anteilinhaber können Nutzen aus der Investitionsliquidität ziehen und Dividendeneinkommen genießen, als ein Resultat von Einnahmen oder Gewinnzuwachs der Unternehmen, in denen sie investieren.

C. Einschränkungen ausländischer Anteile
Der Ministerrat Thailands hat vor kurzem eine neue Regierungsvorlage genehmigt, die die ausländischen Teilnahmeeinschränkungen in bestimmten Industrien erleichtert. Sein Ziel ist es, ausländischen Investoren zu erlauben, Mehrheitsanteile ohne Einschränkungen in thailändischen Unternehmen zu besitzen, abhängig von bestimmten Kriterien, die auf einige Sektoren oder Industrien zutreffen.

Gemäß früherer gesetzlicher Änderungen wurden die Einschränkungen auf ausländisches Eigentum von Effektengesellschaften, unter einer Anzahl von Bedingungen, erleichtert. Darunter unter anderem, wenn ein neuer ausländischer Besitzer mindestens 500 Millionen Baht in eine Effektengesellschaft investiert. Ein solcher Geldbetrag enthält Fonds, die in die Effektengesellschaft innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr vor dem Datum, an dem die Erlaubnis des Handelsministeriums beantragt wird, eingebracht werden. Diese Summe muß auch für einen Mindestzeitraum von drei Jahren erhalten bleiben. Ein ausländischer geschäftsführender Direktor muß mindestens 60 Tage des Jahres in Thailand wohnhaft sein.

Richtlinien für Kapitaleinlagen in Finanzinstituten
Das Finanzministerium und die Bank of Thailand machten vor kurzem Maßnahmen bekannt, daß Handelsbanken und Finzanzgesellschaften, die zur Zeit noch betriebstätig sind, ihr Kapital erhöhen müssen, um das Vertrauen in den Finanzsektor wieder herzustellen. Solche Kapitalerhöhungen sollen als ein Polster gegen potentielle Verluste von Vermögensverschlechterungen fungieren.
Alle Finanzinstitute werden angehalten, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um Probleme in der Zukunft vermeiden zu können.

Um die Kapitalerhöhungen der Finanzinstitute zu erleichtern und zu beschleunigen, legte die Bank of Thailand mit der Genehmigung des Finanzministers die folgenden Richtlinien für die Kapitalerhöhungen der Finanzinstitute fest:

1.Richtlinien für ausländische Vermögensteilnahme an thailändischen Finanzinstituten
1.1 Ausländischen Anlegern, die einen guten finzanziellen Stand und großes Potential haben, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung von Finanzinstituten zu erhöhen, wird erlaubt, mehr als 49 % der Anteile der 15 Handelsbanken, 33 Finanzgesellschaften, und 12 Kreditfoncière- Gesellschaften für einen Zeitraum von 10 Jahren zu halten. Nach 10 Jahren werden die ausländischen Anleger nicht gezwungen, ihre Anteile zu verkaufen, aber sie werden auch keine zusätzlichen Anteile kaufen können, außer wenn die Anzahl der ausländischen Anteile weniger als 49 % der totalen Anteile beträgt. Zusätzliche Anteile dürfen erworben werden, um die ausländischen Anteile auf 49 % der Gesamtanteile zu bringen.

Um Anteile der 58 suspendierten Finanzgesellschaften zu halten, muß die Behörde für Umstrukturierung des Finanzsektors (Financial Sector Restructuring Agency - FRA) den Richtlinien des Aufsichtsrats für Fusionen und Übernahmen folgen, die am 13. Oktober 1997 bekanntgegeben wurden. Die Richtlinien erlauben Ausländern, eine unbeschränkte Anzahl von Anteilen für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren zu halten. Nach 10 Jahren dürfen ausländische Anleger keine weiteren Anteile kaufen, außer wenn die Anzahl der ausländischen Anteile weniger als 49 % der totalen Anteile beträgt. In diesem Fall dürfen zusätzliche Anteile erworben werden, bis 49 % der Anteile erreicht wird. 1.2 Diese Richtlinien gelten auch für ausländische Anleger, die Banken sind. Einer ausländischen Bank, die bereits ein Vollzweiggeschäft oder eine von Bangkoks Internationalen Bankeinrichtungen hat, wird erlaubt, ihre bestehenden Betriebstätigkeiten fortzusetzen. Jedoch behalten sich die Behörden das Recht vor, eine ausländische Bank, die bereits mehr als einen 49-prozentigen Anteil einer thailändischen Bank hat, nicht zu erlauben, ein zusätzliches Vollzweiggeschäft in Thailand zu errichten.

D. Der Börsen- und Devisenausschuß 
Im März 1992 wurde im Zuge des Börsen- und Devisenausschußgesetzes ein Börsen- und Devisenausschuß (Securities and Exchange Commission - SEC) in Thailand gegründet. Die SEC spielt eine beaufsichtigende und Grundsatz formulierende Rolle auf dem thailändischen Kapitalmarkt. Die SEC reguliert die Betriebstätigkeiten der SET jedoch nicht direkt, außer daß sie die Hauptvorschriften der SEC bewilligt, die nichts mit den täglichen Betriebstätigkeiten zu tun haben.

E. Markt für alternative Investitionen (MAI)
Entsprechend der Grundsätze der thailändischen Regierung, die Entwicklung kleiner und mittelgroßer Unternehmen zu unterstützen, errichtete die SET im Juni 1999 einen neuen Sekundärmarkt für den Handel von SME-Anteilen oder den Markt für alternative Investitionen

Hua Hin Skandi Property Center
E-mail to info@skandiproperty.com

130/3 Chomsin Road. Soi 55, Hua-Hin, Prachuabkhirikhan 77110 Thailand
Mobile: 0066 9 8372257
Office: Tel. 0066 32 513966 Fax :0066 32 514384



English

English
Dansk

Dansk
ÀÒÉÒ

ä·Â
Français

Français - Skandi Property Hua Hin Thailand
Deutsch

Deutsch - Skandi Property Hua Hin Thailand
Suomi

Suomi - Skandi Property Hua Hin Thailand
Svenska

Svenska - Skandi Property Hua Hin Thailand
Español

Español - Skandi Property Hua Hin Thailand
Dutch

Dutch - Skandi Property Hua Hin Thailand


Website designed and maintained by: simple-biz.com
Powered by: Online real estate software for property agents, brokers, sellers, buyers of houses, bungalows, villas apartments all in Reale Simple Software
Featured in: Hua Hin - http://hellohuahin.com/ your comprehensive guide to info, hotel, accommodation, golf, travel, property in Hua Hin, Cha Am and Thailand