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Visa für Thailand -die Gebühren wurden am 26 AUG 2003 stark erhöht-
Einreise allgemein:
Vor der Landung in Thailand werden von den Flugbegleitern folgende Formulare ausgehändigt:

Einreisekarte:
Um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden, sollte diese Karte vollständig ausfüllt werden. Sie wird bei der Passkontrolle genau überprüft.

Zollerklärung:
Kreuzen Sie “NOTHING TO DECLARE” wirklich nur an, wenn Sie nichts zu verzollen haben. Zollvergehen werden auch in Thailand hart bestraft. Die Karte wird beim Verlassen des Flughafens, von den Zöllnern eingesammelt.

Einreise ohne Visa:
Voraussetzung:
Rückflug- oder Weiterflugticket,
Reisepass mindestens noch 6 Monate Jahr gültig,
Kinderpass wird nicht anerkannt,
Schweizer und EU-Bürger
Ausstellung: Einreisestempel beim Passieren der Grenze
Aufenthaltsdauer: 30 Tage für Bürger von Deutschland, Österreich, Schweiz

Touristen-Visa:
Ausstellung: nur in Botschaften und Konsulaten außerhalb Thailands
Aufenthaltsdauer: 60 Tage (je. Einreise)
Gültigkeitsdauer: Einreise muss innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung erfolgen.
Verlängerung: 1 x 30 Tage und dann 1 x 14 Tage
Mehrfacheinreise: Anzahl der gewünschten Einreisen angeben
Gebühren: 1000 Baht

Minderjährige ohne Elternbegleitung
Minderjährige ohne elterliche Begleitung sollten auf jeden Fall ein Visum einholen. Zudem ist dem Minderjährigen ein schriftliches Einverständnis der Eltern (in Englisch) mitzugeben. Dieses Schreiben sollte von der Botschaft des Heimatlandes legalisiert werden.

Non-Immigrant-90 Tage-Visa :
Type O: mit Thai verheiratet (Heiratsurkunde) bzw. Rentner (Rentenbescheinigung)
Type B: Geschäftsleute
Ausstellung: nur in Botschaften und Konsulaten außerhalb Thailands
Aufenthaltsdauer: 90 Tage (je Einreise)
Gültigkeitsdauer: Einreise muss innerhalb der 90 Tagen erfolgen.

Verlängerung:
Type O: 1 x 14 Tage (mehrfache Verlängerung seit März 2000 abgeschafft)
Type B: mehrere Verlängerungen immer noch möglich

Mehrfacheinreise: als „Multiple Entry Visa“ beantragen
Gebühren: 1 Einreise = 2000 Baht, Mehrfacheinreise = 5000 Baht

Non-Immigrant-Jahres-Visa Type B-A:
Voraussetzung:
gültiges 90 Tage-Non-Immigrant-Visum (vor Abreise einholen)

Rentner ab 50 Jahre:
800 000 Baht auf thailändischem Konto oder ausreichendes monatliches Einkommen

oder mit Thai verheiratet:
250 000 Baht auf thailändischem Konto oder ausreichendes monatliches Einkommen.

Ein niedrigeres Bankguthaben zusammen mit niedrigerem Einkommen ist auch möglich. Die Festlegung des monatlich notwendigen Einkommens liegt im Ermessen des Beamten. Für Antragsteller die ihr Jahresvisum vor 1997 mit niedrigeren Beträgen erhalten haben, gelten weiterhin diese niedrigeren Werte. Für Geschäftsleute mit hohem Anlagevermögen gelten spezielle Bestimmungen.

Ausstellung: nur bei der Ausländer Behörde (Immigration Büro) in Thailand
Aufenthaltsdauer: 365 Tage
Ausreise aus Thailand: „Re-Entry Permit“ beantragen (sonst verfällt Jahresvisum)
Gebühren: 1900 Baht

Meldepflicht:
Inhaber eines Jahresvisums, müssen sich alle 90 Tage auf der Immigration melden und ein Meldeformular ausfüllen. Eine Nichtbeachtung kann hohe Strafen nach sich ziehen. Die 90 Tage-Frist berechnet sich von der Einreise. Oft haben Ausländer vom letzten Besuch der Immigration gerechnet, und dann saftige Strafen bezahlt, weil die Frist überschritten war. Lassen Sie sich daher am Besten vom Beamten immer den nächsten Termin geben.

Re-Entry Permit:
Besitzer eines Jahresvisa müssen vor einer Ausreise ein “Re-Entry Permit” beantragen. Ohne diese Beantragung verfällt das Jahresvisa.
Gebühren: 1000 Baht, Mehrfacheinreise 3800 Baht

Residence Permit:
Voraussetzung:
Nach 3 erteilten Jahresvisa kann ein dauerhaftes Residence Permit beantragt werden. Für Geschäftsleute mit hohem Anlagevermögen gelten spezielle Bestimmungen.

Ausstellung: nur bei der Ausländer Behörde (Immigration Büro) in Bangkok.
Jährlich wird neu ein Abgabezeitpunkt für die Beantragung festgelegt.

Aufenthaltsdauer:
Ausreise aus Thailand: „Re-Entry Permit“ beantragen (sonst verfällt Dauer-Visum)
Gebühren:
1) 7600 Baht für Beantragung
2) nach positivem Bescheid: 100 000-200 000 Baht (Staffelung nach Familienstand)

Auskünfte beim örtlichen Immigration Büro oder in Bangkok:
Bangkok, Soi Suan Plu, Sathorn District, Bangkok 10120, Sektion 1, Sub Division 1, Immigration Division 1, Zimmer 301, Tel. (02) 2373117 oder 2873101

Hinweise:
Bei Einreise Stempel kontrollieren
Kontrollieren Sie unbedingt direkt bei der Passkontrolle den soeben eingefügten Stempel. Zu diesem Zeitpunkt sind Fehler noch problemlos abzuändern. Wenn zum Beispiel bei einem Non-Immigrant-Visa irrtümlich nur ein 60 Tage Stempel eingesetzt wurde, ist später mit Scherereien zu rechnen.

Overstay
Vermeiden Sie unbedingt die Aufenthaltsdauer Ihres Visums zu überschreiten. Ein einzelner Tag wird bei der Ausreise evtl. noch toleriert. Für jeden überschrittenen Tag wird, bei der Ausreise, eine Gebühr von 200 Baht fällig. Im Reisepass wird ein Eintrag gemacht, der bei späteren Visaanträgen zu Problemen führen kann. Wenn Sie bei einer Polizeikontrolle mit abgelaufenem Visum angetroffen werden, können Sie mit Haft und Abschiebung rechnen. Längerfristige Überschreitungen führen zu hohen Geldstrafen bzw. Haftstrafen.

Umgangsformen
Bei allen Behördengängen sind korrekte Kleidung und ein freundlicher Umgangston anzuraten.

Krankheit
Wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht in der Lage sind die Laufzeit Ihres Visums einzuhalten, müssen Sie ein ärztliches Attest vorweisen. Bescheinigungen von staatlichen Krankenhäusern werden von der Ausländerbehörde anerkannt. Bei Privatkliniken wird gegebenenfalls eine Bestätigung durch eine staatliche Klinik gefordert.

Bitte Kontakten Sie uns völlig unverbindlich per Telefon, Fax oder

Hua Hin Skandi Property Center
E-mail to info@skandiproperty.com

130/3 Chomsin Road. Soi 55, Hua-Hin, Prachuabkhirikhan 77110 Thailand
Mobile: 0066 9 8372257
Office: Tel. 0066 32 513966 Fax :0066 32 514384



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